Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Amtsarztuntersuchung für eine Verbeamtung als Verwaltungsmitarbeiter
alexanderw85:
eben. das mein ich ja, dass es da anscheinend nichts konkretes gibt? kann mir nicht vorstellen, dass das so problematisch ist, wenn man sachen macht, die nicht mal strafbar sind? darunter wird ja wohl kaum eine ruhestörung oder sowas fallen oder wenn man sich irgendwo mal unflätig äußert, zum beispiel im fussballstadion.
Landesdiener:
Es geht um die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten, § 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz. Tatsächlich war das betrunken Torkeln ein vereinfachtes Beispiel. Das muss im Einzelfall geprüft werden, ob das jetzt wirklich Konsequenzen hat. Brüllst du dabei vielleicht noch rum: "Sch*** Polizeistaat!", dann bist du sicher schneller bei einem Disziplinarverfahren.
Auch die einfache Ruhestörung dürfte noch kein Problem sein. Hier müsste dies vielleicht auch noch in Kombination mit oben genanntem Ausruf sein.
Und dann kommt es auch auf deine Tätigkeit an. Bist du beim Ordnungsamt für Ruhestörungen zuständig, bist du auch schneller dran, als wenn du beim Finanzamt bist.
Casa:
--- Zitat ---das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?
--- End quote ---
Beamte haben eine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht. Es gibt ein paar Grundsätze, die stets gelten und weitere Verhaltensweisen die amtsbezogen relevant werden können.
Torkeln ist ein Zeichen übermäßigen Alkoholkonsums. Dadurch kann grundsätzlich das Ansehen des Dienstherren beeinträchtigt sein.
Oder stell dir vor du torkelst heute durch die Straßen und übermorgen erklärst du einem Bürger als Mitarbeiter der Führerscheinstelle, er müsse den Führerschein wegen mangelnder Fahreignung abgeben (ggf. sogar wegen Torkelns als Fußgänger und nachdem er von der Polizei aufgeschnappt und seine Fahreignung bei einer MPU geprüft wurde).
Unabhängig davon führt Alkoholkonsum zu verminderter Leistung und beeinträchtigt die Gesundheit. Beamte haben eine Gesunderhaltungspflicht. Da du schwerbehindert bist, solltest gerade du einen besseren Blick auf deine Gesundheit haben und an deiner Gesunderhaltung arbeiten.
Die Verletzung von beamtenrechtlichen Pflichten (Gesunderhaltung, Wohlverhalten usw.) kann disziplinarrechtlich geahndet werden.
Du bist vielleicht schon Verwaltungsmitarbeiter, jedenfalls aber willst du Verwaltungsbeamter werden. Mit dem Plan sollte bei dir bereits vor der Verbeamtung ein grundlegendes Verständnis über das Beamtentum bestehen. Dazu gibt es ausreichend Quellen im Internet.
alexanderw85:
das mag ja sein, das mit der führerscheinstelle, aber im unterschied zu ihm bin ich nicht betrunken auto gefahren, wenn man das jetzt auf das beispiel bezieht. manche schätzen das ja falsch ein und unterschätzen die wirkung, wenn man da aus versehen mehr zu sich genommen hat. kann mir kaum vorstellen, dass dann gesagt wird, weil er die wirkung unterschätzt hat, dass es da probleme gibt? sonst könnte man ja auch sagen, ja, der beamte xy raucht 30 zigaretten in der stunde in seiner freizeit, boah, was ist das für ein raucher, kann mir nicht vorstellen, dass da der ruf der verwaltung geschädigt wird? man kann ja nicht sagen, 5 sind noch okay, aber 10 dann nicht mehr, ist verständlich was ich meine?
die wohlverhaltensregeln sind wohl bewusst allgemein gehalten, da es keine konkrete grenze gibt meiner meinung nach, wo man dann sagen kann, nach dem und dem ist das jetzt okay, aber nach dem eben nicht mehr?
die thematik die wir jetzt haben mit der wohlverhaltenspflicht ist ja jetzt nur eine rein theoretische geschichte, die jedoch interessant ist.
wobei ich denke, das führt jetzt zu weit und wir kommen vom thema ab.
Grandia:
Das Thema ist exakt richtig! An diesen 2 Rundsätzen festzuhalten und diese eben nicht zu relativieren, ist eine der Aufgaben eines Beamten.
Diese Salamitaktik ist echt unangebracht. Es verlangt keiner Perfektion, aber schon eine innere, angemessene Haltung.
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