Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Amtsarztuntersuchung für eine Verbeamtung als Verwaltungsmitarbeiter
Landesdiener:
In welchem Bundesland soll denn die Verbeamtung bzw. Untersuchung stattfinden? Nach meiner Erfahrung und wie ich es hier lese, scheint das teils sehr weit auseinander zu gehen.
Für BW:
Zu meiner Zeit war das ein Fragebogen uns eine minimalistische körperliche Untersuchung (Seh-/Hörtest, Blutdruck, Rücken/Wirbelsäule abtasten). Ich meine, es war auch ein Urin-Test dabei. Aber keinesfalls eine Blutabnahme bzw. Laborwerte.
Heutzutage erfolgt gar keine amtsärztliche Untersuchung, sondern man wird zu einem "normalen" Arzt geschickt, der nur für die Einstellungsuntersuchung zertifiziert/zugelassen sein muss. Sollte es bei dem einen nicht klappen, geht man die Liste so lange durch, bis einer der Ärzte einen durch winkt... Da alles eher vereinfacht wurde, glaube ich kaum, dass hier ein Bluttest gemacht wird.
Wenn es also um BW geht, kannst du ganz entspannt sein ::) .
alexanderw85:
@kat95:
danke dafür, denn genau deswegen frage ich ja. in diesem fall wäre es also sinnvoller, einfach das auch bei der em und dem geburtstagen zu lassen, oder wäre das dennoch okay? wie gesagt, wenn nein, wäre es absolut kein problem.
was ausserdienstliche verfehlungen sind, dass das wirklich eine konsequenz hat für den beamtenstatus, da muss man sich doch schon was extremes geleistet haben, zum beispiel fahren unter alkoholeinfluss, oder nicht? kann mir sonst nicht groß weitere verfehlungen vorstellen ausserdienstlich, die da passieren können, wenn sie keine auswirkungen auf den dienst haben?
@landesdiener:
es geht hier in diesem fall um nrw, keine ahnung, inwieweit dir das weiterhilft, oder du was dazu sagen kannst.
Landesdiener:
Ich kann dir dazu nichts sagen, aber sicher ist hier auch jemand aus NRW, der weiß, wie es da läuft.
An deiner Stelle würde ich vor der Untersuchung komplett auf Alkohol verzichten, zumal es "absolut kein problem" ist.
Die Verfehlungen als Beamter in der Freizeit müssen nicht unbedingt direkt Auswirkungen auf den Dienst haben, um Konsequenzen zu haben. Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln.
alexanderw85:
das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?
gibt es dazu eine "liste", was man generell unterlassen sollte außerdienstlich? also nicht mal auf alkohol bezogen, sondern generell?
flip:
--- Zitat von: alexanderw85 am 11.06.2024 16:29 ---das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?
gibt es dazu eine "liste", was man generell unterlassen sollte außerdienstlich? also nicht mal auf alkohol bezogen, sondern generell?
--- End quote ---
Eine Liste gibt es nicht. Das Beamtenstatusgesetz sagt zu Beamten: [... Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.]
Das ist sehr dehnbar und weit auslegbar, wenn man negativ auffällt. Es gibt sicher noch mehr dazu.
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