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[Allg] Amtsarztuntersuchung für eine Verbeamtung als Verwaltungsmitarbeiter

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Kat95:
Für mich klingt es so, dass du zwar versuchen möchtest weniger zu trinken, aber dir nicht sicher bist, ob das so klappt. Wenn ich wüsste, dass eine Amtsärztliche Untersuchung ansteht, dann hätte ich vermutlich früher aufgehört und an dem Problem gearbeitet.
Wenn du wirklich über längere Zeit viel Alkohol getrunken hast, dann wäre es sicher besser gar nichts mehr zu trinken, als mal was zu nem EM Spiel, mal zu nem Geburtstag... Wenn du das so gut kontrollieren kannst, dann kann es funktionieren. Aber Alkohol ist letztendlich genauso eine Droge, wenn auch legal, wie andere und ich kenne wenige, die es schaffen nur ein Bisschen zu konsumieren.
Auch wenn du dich zusammenreißt, es gibt ja eine Probezeit und die zieht sich über ein paar Jahre und ob da dann doch nicht was auffällt... 

Kingrakadabra:
Seit wann ist Beamten der Alkoholgenuss verboten?

alexanderw85:
vielen dank zunächst für die hilfreichen antworten!

was magda betrifft:
ich denke, sie hat sich nur verschrieben und meinte, dass alkohol trinken bei beamten grundsätzlich nicht verboten ist? wir werden ja sehen, was sie schreibt.

magda, zu deiner frage:
der konsum war früher ca. 4-5x die woche ca. 2-3 liter. ja, ich weiss, sehr viel. ich weiß nicht, inwieweit dir die info jetzt weiterhilft.

kat95:
es geht nicht um das weniger trinken versuchen, ich trinke wie gesagt seit dem besagten zeitpunkt nicht, und ich habe absolut kein problem damit, mir fehlt auch nichts, mir ist das eigentlich egal. ich wollte nur wissen, ob die genannten situationen ein problem sein könnten, falls man da was trinkt, oder eben nicht. wenn ja, ist es doch kein ding, das zu lassen. rein aus interesse halber.

ohjeee:
Also zur Verbeamtung zur Probe war ich (in der Freizeit) schon hart am Glas und zur Verbeamtung auf Lebenszeit paar Jahre später (nach dem Studium) auch noch. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass das ein Thema war.
Mir wurde nur bei 1,83m und 93,5kg vorgeworfen, ich sei Präadipös (Vorstufe zur Fettleibigkeit) rein nach BMI (knapp unter 28), hatte aber einen KfA um die 18, ein 1a Belastungs-EKG, war zu der Zeit 5x/Woche trainieren, hab 140kg auf der Bank gedrückt und hatte nen 42er Ärmel. Das war schon etwas abstrus

Kat95:
@alexanderw85: Es klang in deinen vorherigen Nachrichten ein wenig anders als, ich kann´s jederzeit lassen. Und 4-5 mal die Woche 2-3 Liter sind ja nicht wenig. Daher umso besser, wenn du das einstellen kannst, dann sollte es auch kein Thema sein. Drück dir die Daumen für die Untersuchung ;)

@kingrakadabra: Der Alkoholgenuss ist keinem Beamten verboten. Aber bei Anwärtern oder in der Probezeit, da können auch außerdienstliche Verfehlungen unter Alkohol Probleme bereiten. Und wenn der Alkoholgenuss in -missbrauch abdriftet, kann dies auch Konsequenzen für einen Beamten auf Lebzeit haben.
Daher ist die Nachfrage oder die Sorge vom Themenersteller durchaus legitim und auch, dass er hier nachfragt, wie die Erfahrungen sind.

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