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Kommunalwahlen und Ruhezeiten

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NelsonMuntz:

--- Zitat von: Wean25 am 12.06.2024 19:46 ---Ich finde, die ganze Diskussion, ob kommunale Beschäftigte als Wahlhelfer*innen verpflichtet werden können geht an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Es ging doch eigentlich darum, ob Ruhezeiten als Arbeitszeit gelten können. Das ist natürlich nicht so. Wenn jemand bis 3 Uhr morgens arbeitet hat er 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten und kann frühestens um 14 Uhr wieder den Dienst aufnehmen. Und natürlich ist die Zeit bis 14 Uhr keine Arbeitszeit. Ja und man macht an dem Tag dann Minusstunden, aber dafür hat man ja auch die Stunden am Vortag erarbeitet.

--- End quote ---

Prinzipiell ist das richtig dargestellt, ABER: Bei einer Wahl handelt es sich um ein Ehrenamt - das ist genauso wenig "Arbeit", wie bspw. die durchmachte Nacht mit dem Neugeborenen zu Haus. Wer also bis 3Uhr morgens Zettel zählt (oder sich um das Baby kümmert), hat schlicht um 08:00 zum Dienst zu erscheinen - ansonsten gibt es eben "Minusstunden", ohne dass am Vortag ein entsprechendes Plus aufgebaut wurde.

Der Unterschied ist hier: Elternschaft ist selbst gewählt, zur Wahlhelfereri wird man vergattert.

Casa:

--- Zitat ---Ich finde, die ganze Diskussion, ob kommunale Beschäftigte als Wahlhelfer*innen verpflichtet werden können geht an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Es ging doch eigentlich darum, ob Ruhezeiten als Arbeitszeit gelten können. Das ist natürlich nicht so. Wenn jemand bis 3 Uhr morgens arbeitet hat er 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten und kann frühestens um 14 Uhr wieder den Dienst aufnehmen. Und natürlich ist die Zeit bis 14 Uhr keine Arbeitszeit. Ja und man macht an dem Tag dann Minusstunden, aber dafür hat man ja auch die Stunden am Vortag erarbeitet. 
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Es ist unklar, ob die Themenerstellerin die Wahlhelferzeit als AN ableistet oder ehrenamtlich oder in einer Mischform (pauschale Zeitgutschrift 8h + teilweise Erfrischungsgeld aus Ehrenamt) leistet.

Bei ausreichend Zeitgutschrift als AN kann sie ihre erarbeitete Überzeit am Montag ausgleichen. Bei der Mischform sieht das schon wieder anders aus. Sie müsste ihre Überzeit für die Ruhezeit einsetzen. Zu klären wäre aber, ob überhaupt eine Ruhezeit besteht. Dafür muss bekannt sein, ob es sich am Wahltag (und auch nachts) um Arbeit innerhalb des Arbeitsverhältnisses handelt oder nicht.

Wir haben vor 2 Wochen am Montag während dem Dienst weiter gezählt. Sonst wären wir vermutlich erst 2 Uhr morgens fertig gewesen. Wohl gemerkt bei Dienstbeginn 7 Uhr morgens am Wahltag.

2strong:

--- Zitat von: Casa am 13.06.2024 13:26 ---Es ist unklar, ob die Themenerstellerin die Wahlhelferzeit als AN ableistet oder ehrenamtlich oder in einer Mischform (pauschale Zeitgutschrift 8h + teilweise Erfrischungsgeld aus Ehrenamt) leistet.

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Das scheint mir keineswegs unklar zu sein, da die Wahlgesetze hier eindeutig sind. Viel eher scheint mir das Ergebnis nicht genehm zu sein - was ich nachvollziehen kann. Abhilfe schafft aber sicherlich am ehesten ein Vier-Augen-Gespräch mit dem BM oder wer auch immer hier Zusagen machen kann.

ohjeee:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2024 10:02 ---
--- Zitat von: Candide die Optimistische am 12.06.2024 08:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 18:06 ---Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

--- End quote ---

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

--- End quote ---
Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.

--- End quote ---
Auf welcher Basis ist deine Behauptung/Information?
Sinn und Zweck ist, Wahlhelfer zu finden, von deren Arbeitgeber man erwarten kann, dass kein Thema drum gemacht wird. Ergo: öD. Die Anfrage des Kommunalen Wahlleiters bei übergeordneten Behörde (LRA, RP,... bei anderen Gemeinden "plündert" man nicht, sonst steht man nächstes mal auch nackt da) und deren Herausgabe der MA-Liste ist keine Frage vom Wahlamt. Man kann sich auch nicht aktiv von einer potentiellen Wahlhelfer-Liste löschen lassen.
Deshalb meine Frage, woher die INfo? Mir wäre das komplett neu.

MoinMoin:

--- Zitat von: ohjeee am 13.06.2024 15:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2024 10:02 ---
--- Zitat von: Candide die Optimistische am 12.06.2024 08:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 18:06 ---Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

--- End quote ---

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

--- End quote ---
Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.

--- End quote ---
Auf welcher Basis ist deine Behauptung/Information?
Sinn und Zweck ist, Wahlhelfer zu finden, von deren Arbeitgeber man erwarten kann, dass kein Thema drum gemacht wird. Ergo: öD. Die Anfrage des Kommunalen Wahlleiters bei übergeordneten Behörde (LRA, RP,... bei anderen Gemeinden "plündert" man nicht, sonst steht man nächstes mal auch nackt da) und deren Herausgabe der MA-Liste ist keine Frage vom Wahlamt. Man kann sich auch nicht aktiv von einer potentiellen Wahlhelfer-Liste löschen lassen.
Deshalb meine Frage, woher die INfo? Mir wäre das komplett neu.

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Muss ich raussuchen, wenn ich wieder im Büro bin.
Hintergrund
Ich wurde von meinem AG informiert, dass er meine Daten zumWahlamt geschickt wurde.
Alles gut und rechtlich ok und auch nicht von jemanden verhinderbar.
Denn so bekommt das wahlmt ja die Information darüber, welcher Bürger im öD ist.
Alles fein und ok.

Was man machen kann, ist das man nach der Wahl der Speicherung beim Wahlamt widersprechen kan, damit ist man bei der nächsten Wahl nicht mehr in der Liste, der öDler, sofern nicht erneut abgefragt wird.


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