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Kommunalwahlen und Ruhezeiten

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MoinMoin:

--- Zitat von: Johann am 11.06.2024 15:10 ---Ist natürlich leichter für die Kommunen, die eigenen Mitarbeiter heranzuziehen. Wenn der eigene Arbeitgeber dich auffordert, fällt es natürlich schwieriger, die passenden Widerworte zu finden.

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Was ist so schwer daran, wenn man es nicht möchte ein schönes Hotel, Konzert oder anderen Urlaub am Wahltag zu buchen?
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

Candide die Optimistische:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 18:06 ---Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

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also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

MoinMoin:

--- Zitat von: Candide die Optimistische am 12.06.2024 08:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 18:06 ---Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

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also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

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Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.

Faunus:

--- Zitat von: Candide die Optimistische am 12.06.2024 08:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 18:06 ---Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

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also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

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Im Bayernportal (= Bay. Verwaltung digital!) wir das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung als Grundlage zur Abwicklung von Wahlen angegeben und das Ehrenamt ist in jedem Bundesland verpflichtend. Unter BWO §9 stehen die Begründungen für Ablehnen des Ehrenamts und unter §10 der BWO stehen  Vergütung, Fahrkostenerstattung etc. .


Wean25:
Ich finde, die ganze Diskussion, ob kommunale Beschäftigte als Wahlhelfer*innen verpflichtet werden können geht an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Es ging doch eigentlich darum, ob Ruhezeiten als Arbeitszeit gelten können. Das ist natürlich nicht so. Wenn jemand bis 3 Uhr morgens arbeitet hat er 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten und kann frühestens um 14 Uhr wieder den Dienst aufnehmen. Und natürlich ist die Zeit bis 14 Uhr keine Arbeitszeit. Ja und man macht an dem Tag dann Minusstunden, aber dafür hat man ja auch die Stunden am Vortag erarbeitet. 

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