Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kommunalwahlen und Ruhezeiten

<< < (2/7) > >>

2strong:

--- Zitat von: MissesDaisy am 07.06.2024 12:40 ---Hallo zusammen,

wir haben am Sonntag neben der Europawahl auch noch Kommunalwahl, also insgesamt 7 Wahlen. Wir müssen abends bzw. nachts komplett auszählen und auch die Niederschriften Nachts in der Verwaltung abgeben.
Erfahrungswerte aus den Vorjahren gehen von einem Ende zwischen 3-4 Uhr nachts aus.

--- End quote ---
Die Auszählung und Meldung erfolgt doch durch die jeweiligen Wahlvorstände, die ehrenamtlich agieren. Das dürfte demnach gar keine Arbeitszeit sein, die mit Ruhezeiten kollidieren könnte.

MissesDaisy:
Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.
Mal davon abgesehen dass jeder ehrenamtliche Helfer sich am nächsten Tag freistellen lassen kann. Nur wir sollen die Ruhezeiten durch Abbau von Überstunden gewährleisten……was mir definitiv falsch vorkommt.

Joe kommunal:
Und wer keine Überstunden hat soll auf die Ruhezeit verzichten?

Das wäre ganz klar eine Ordnungswidrigkeit. Wenn euer beschriebenes Vorgehen auch noch angeordnet wird, dann liegt hier auch Vorsatz vor. Bei der zuständigen Stelle anzeigen und ggf. Personalrat informieren.

Vorher sollte geprüft werden, ob nicht doch ein Ehrenamt vorliegt. Oftmals haben Mitarbeiter sich tatsächlich freiwillig verpflichtet.



 

MissesDaisy:

--- Zitat von: Joe kommunal am 08.06.2024 10:45 ---Und wer keine Überstunden hat soll auf die Ruhezeit verzichten?

Das wäre ganz klar eine Ordnungswidrigkeit. Wenn euer beschriebenes Vorgehen auch noch angeordnet wird, dann liegt hier auch Vorsatz vor. Bei der zuständigen Stelle anzeigen und ggf. Personalrat informieren.

Vorher sollte geprüft werden, ob nicht doch ein Ehrenamt vorliegt. Oftmals haben Mitarbeiter sich tatsächlich freiwillig verpflichtet.

--- End quote ---

Niemand hat sich freiwillig gemeldet und wenn es ehrenamtlich wäre, würden uns die Stunden inkl. Zuschläge nicht gutgeschrieben werden.
Danke für die Einschätzung

KlammeKassen:

--- Zitat von: MissesDaisy am 08.06.2024 12:32 ---
--- Zitat von: Joe kommunal am 08.06.2024 10:45 ---Und wer keine Überstunden hat soll auf die Ruhezeit verzichten?

Das wäre ganz klar eine Ordnungswidrigkeit. Wenn euer beschriebenes Vorgehen auch noch angeordnet wird, dann liegt hier auch Vorsatz vor. Bei der zuständigen Stelle anzeigen und ggf. Personalrat informieren.

Vorher sollte geprüft werden, ob nicht doch ein Ehrenamt vorliegt. Oftmals haben Mitarbeiter sich tatsächlich freiwillig verpflichtet.

--- End quote ---
Niemand hat sich freiwillig gemeldet und wenn es ehrenamtlich wäre, würden uns die Stunden inkl. Zuschläge nicht gutgeschrieben werden.
Danke für die Einschätzung

--- End quote ---

Oder einfach darüber freuen, dass ihr die Stunden und zusätzliche Zuschläge dafür bekommt. Bei uns wurden auch welche zwangsverpflichtet. Bei uns gibt es weder Stunden noch ZUschläge, sondern nur Erfrischungsgeld.....

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version