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Kommunalwahlen und Ruhezeiten

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MissesDaisy:
 
Oder einfach darüber freuen, dass ihr die Stunden und zusätzliche Zuschläge dafür bekommt. Bei uns wurden auch welche zwangsverpflichtet. Bei uns gibt es weder Stunden noch ZUschläge, sondern nur Erfrischungsgeld.....
[/quote]

Gott wie mir diese Art der Relativierung auf den Wecker geht  ::)

2strong:

--- Zitat von: MissesDaisy am 08.06.2024 08:34 ---Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.

--- End quote ---
Falsch. Die Wahlgesetze der Länder qualifizierten die Arbeit der Wahlvorstände als Ehrenamt. Damit handelt es sich dabei gerade nicht um Arbeitszeit. Damit gibt es auch keinen Konflikt mit Ruhezeiten.

KlammeKassen:

--- Zitat von: MissesDaisy am 08.06.2024 15:17 ---
Oder einfach darüber freuen, dass ihr die Stunden und zusätzliche Zuschläge dafür bekommt. Bei uns wurden auch welche zwangsverpflichtet. Bei uns gibt es weder Stunden noch ZUschläge, sondern nur Erfrischungsgeld.....

--- End quote ---

Gott wie mir diese Art der Relativierung auf den Wecker geht  ::)
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Ja wieso? Die entsprechenden Kollegen/Kolleginnen müssen morgen früh auch pünktlich auf der Matte stehen und werden so billig abgespeist.

RsQ:

--- Zitat von: MissesDaisy am 08.06.2024 08:34 ---Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.

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Mitarbeit in Wahlbüro-Teams ist IMMER ehrenamtlich, kann also per Definition keine Arbeitszeit sein. Es gibt keine "hauptberuflichen" Wahlhelfer. Alles, was darüber hinausgeht (vom AG abgestellt/beauftragt, ...) ist individuelle bzw. institutionelle Abmachung.

Casa:
Von welchem Bundesland sprechen wir?

Welche 7 Wahlen sind das?

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