Hallo zusammen,
wir haben am Sonntag neben der Europawahl auch noch Kommunalwahl, also insgesamt 7 Wahlen. Wir müssen abends bzw. nachts komplett auszählen und auch die Niederschriften Nachts in der Verwaltung abgeben.
Erfahrungswerte aus den Vorjahren gehen von einem Ende zwischen 3-4 Uhr nachts aus.
Heute kam von unserer Dienstherrin eine e-Mail mit dem Hinweis, die 9h Ruhezeit können gerne großzügig über Freizeitausgleich sichergestellt werden.
Natürlich bekommen wir auch sonst keinen Ausgleich, lediglich die normalen Zeitzuschläge nach TVÖD.
Ist dies so rechtens? Die Ruhezeit ist ja keine Arbeitszeit, sollte somit also nicht durch abgeglittene Arbeitszeit erreicht werden müssen, oder sehe ich das falsch?