Autor Thema: Kommunalwahlen und Ruhezeiten  (Read 11055 times)

KeuleMS

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #15 am: 11.06.2024 13:09 »
Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.
Mitarbeit in Wahlbüro-Teams ist IMMER ehrenamtlich, kann also per Definition keine Arbeitszeit sein. Es gibt keine "hauptberuflichen" Wahlhelfer. Alles, was darüber hinausgeht (vom AG abgestellt/beauftragt, ...) ist individuelle bzw. institutionelle Abmachung.

Genau so ist es. Die Berufung zum Wahlhelfer ist immer ehrenamtlich. Jeder Bürger kann dazu berufen werden und bei nicht antreten könnte sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden. Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt. Dazu kommen freiwillige Helfer und wenn das nicht reicht werden halt auch andere Bürger angeschrieben. Es kann als niemals Arbeitszeit sein und dementsprechend muss auch keine Ruhezeit eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, den Wahlhelfern bei den Zeiten entgegenzukommen. So gibt es AG, die einen ganzen Tag Freizeitausgleich gewähren. Einiges geben einen halben Tag und manche aber auch gar nichts. Das muss man jeweils selbst beim AG ansprechen.

Johann

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #16 am: 11.06.2024 15:10 »
Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt.
Das ist aber auch so ne Unart. In den Wahlordnungen steht nichts davon, dass zunächst die Mitarbeiter der Kommunen herangezogen werden sollen. Da steht immer drin, es sollten zunächst die Bürgerinnen und Bürger aus dem Einzugsbereich des Wahlaustragungsortes herangezogen werden. Danach aus der gesamten Kommune, danach auch aus anderen Kommunen. Wenn die Kommune zu klein ist und nicht in ausreichender Zahl an Wahlhelfer kommt, können über Landes- und Bundesbehörden Wahlhelfer angefragt und beschafft werden.

Ist natürlich leichter für die Kommunen, die eigenen Mitarbeiter heranzuziehen. Wenn der eigene Arbeitgeber dich auffordert, fällt es natürlich schwieriger, die passenden Widerworte zu finden.

Freundin hat dieses Jahr in einer Nachbarkommune ihr Anerkennungsjahr begonnen und wurde von dieser prompt verpflichtet. Es gab keinerlei Arbeitszeit, keinerlei Vergütung und nicht mal Erfrischungsgeld. Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde, war im Brief sogar fett markiert und unterstrichen. Ich finde das unmöglich.

2strong

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #17 am: 11.06.2024 16:18 »
Wirklich ne Schweinerei! Scheiß Land!!

Casa

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #18 am: 11.06.2024 16:34 »
Zitat
Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde,

Das erscheint mir rechtlich nicht möglich.


Zitat
Genau so ist es. Die Berufung zum Wahlhelfer ist immer ehrenamtlich. Jeder Bürger kann dazu berufen werden und bei nicht antreten könnte sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden. Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt. Dazu kommen freiwillige Helfer und wenn das nicht reicht werden halt auch andere Bürger angeschrieben. Es kann als niemals Arbeitszeit sein und dementsprechend muss auch keine Ruhezeit eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, den Wahlhelfern bei den Zeiten entgegenzukommen. So gibt es AG, die einen ganzen Tag Freizeitausgleich gewähren. Einiges geben einen halben Tag und manche aber auch gar nichts. Das muss man jeweils selbst beim AG ansprechen.

Nur weil eine Verpflichtung zum Wahlhelfer erfolgen kann und dies ein Ehrenamt ist, bedeutet das nicht, dass die Gemeinde von dieser Verpflichtung Gebrauch machen muss und auch nicht, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Die Gemeinde kann eigenen Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsvertrags zumutubare Aufgaben übertragen und sie als Wahlhelfer einsetzen.
Ich sehe es nicht als zwingend an, dass jede Verpflichtung als Wahlhelfer ehrenamtlich ist und nach dem entsprechenden Wahlgesetz erfolgt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

ohjeee

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #19 am: 11.06.2024 17:00 »
Zitat
Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde,

Das erscheint mir rechtlich nicht möglich.


Zitat
Genau so ist es. Die Berufung zum Wahlhelfer ist immer ehrenamtlich. Jeder Bürger kann dazu berufen werden und bei nicht antreten könnte sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden. Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt. Dazu kommen freiwillige Helfer und wenn das nicht reicht werden halt auch andere Bürger angeschrieben. Es kann als niemals Arbeitszeit sein und dementsprechend muss auch keine Ruhezeit eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, den Wahlhelfern bei den Zeiten entgegenzukommen. So gibt es AG, die einen ganzen Tag Freizeitausgleich gewähren. Einiges geben einen halben Tag und manche aber auch gar nichts. Das muss man jeweils selbst beim AG ansprechen.

Nur weil eine Verpflichtung zum Wahlhelfer erfolgen kann und dies ein Ehrenamt ist, bedeutet das nicht, dass die Gemeinde von dieser Verpflichtung Gebrauch machen muss und auch nicht, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Die Gemeinde kann eigenen Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsvertrags zumutubare Aufgaben übertragen und sie als Wahlhelfer einsetzen.
Ich sehe es nicht als zwingend an, dass jede Verpflichtung als Wahlhelfer ehrenamtlich ist und nach dem entsprechenden Wahlgesetz erfolgt.

eben, das ist doch rechtlich gar nicht möglich, insb. in Hinblick auf den §10 Bundeswahlordnung, der mind. 25€ vorschreibt (wenn ich das richtig im Kopf habe), zudem haben sämtliche Gemeinden eine Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit (bspw. auch für Gemeinderäte), was einem zusätzlich zusteht.
Das geschilderte Vorgehen ist mehr als dubios.

MoinMoin

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #20 am: 11.06.2024 18:06 »
Ist natürlich leichter für die Kommunen, die eigenen Mitarbeiter heranzuziehen. Wenn der eigene Arbeitgeber dich auffordert, fällt es natürlich schwieriger, die passenden Widerworte zu finden.
Was ist so schwer daran, wenn man es nicht möchte ein schönes Hotel, Konzert oder anderen Urlaub am Wahltag zu buchen?
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

Candide die Optimistische

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #21 am: 12.06.2024 08:43 »
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

MoinMoin

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #22 am: 12.06.2024 10:02 »
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)
Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.

Faunus

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #23 am: 12.06.2024 10:53 »
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)

Im Bayernportal (= Bay. Verwaltung digital!) wir das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung als Grundlage zur Abwicklung von Wahlen angegeben und das Ehrenamt ist in jedem Bundesland verpflichtend. Unter BWO §9 stehen die Begründungen für Ablehnen des Ehrenamts und unter §10 der BWO stehen  Vergütung, Fahrkostenerstattung etc. .



Wean25

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #24 am: 12.06.2024 19:46 »
Ich finde, die ganze Diskussion, ob kommunale Beschäftigte als Wahlhelfer*innen verpflichtet werden können geht an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Es ging doch eigentlich darum, ob Ruhezeiten als Arbeitszeit gelten können. Das ist natürlich nicht so. Wenn jemand bis 3 Uhr morgens arbeitet hat er 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten und kann frühestens um 14 Uhr wieder den Dienst aufnehmen. Und natürlich ist die Zeit bis 14 Uhr keine Arbeitszeit. Ja und man macht an dem Tag dann Minusstunden, aber dafür hat man ja auch die Stunden am Vortag erarbeitet. 

NelsonMuntz

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #25 am: 12.06.2024 20:19 »
Ich finde, die ganze Diskussion, ob kommunale Beschäftigte als Wahlhelfer*innen verpflichtet werden können geht an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Es ging doch eigentlich darum, ob Ruhezeiten als Arbeitszeit gelten können. Das ist natürlich nicht so. Wenn jemand bis 3 Uhr morgens arbeitet hat er 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten und kann frühestens um 14 Uhr wieder den Dienst aufnehmen. Und natürlich ist die Zeit bis 14 Uhr keine Arbeitszeit. Ja und man macht an dem Tag dann Minusstunden, aber dafür hat man ja auch die Stunden am Vortag erarbeitet.

Prinzipiell ist das richtig dargestellt, ABER: Bei einer Wahl handelt es sich um ein Ehrenamt - das ist genauso wenig "Arbeit", wie bspw. die durchmachte Nacht mit dem Neugeborenen zu Haus. Wer also bis 3Uhr morgens Zettel zählt (oder sich um das Baby kümmert), hat schlicht um 08:00 zum Dienst zu erscheinen - ansonsten gibt es eben "Minusstunden", ohne dass am Vortag ein entsprechendes Plus aufgebaut wurde.

Der Unterschied ist hier: Elternschaft ist selbst gewählt, zur Wahlhelfereri wird man vergattert.


Casa

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #26 am: 13.06.2024 13:26 »
Zitat
Ich finde, die ganze Diskussion, ob kommunale Beschäftigte als Wahlhelfer*innen verpflichtet werden können geht an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Es ging doch eigentlich darum, ob Ruhezeiten als Arbeitszeit gelten können. Das ist natürlich nicht so. Wenn jemand bis 3 Uhr morgens arbeitet hat er 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten und kann frühestens um 14 Uhr wieder den Dienst aufnehmen. Und natürlich ist die Zeit bis 14 Uhr keine Arbeitszeit. Ja und man macht an dem Tag dann Minusstunden, aber dafür hat man ja auch die Stunden am Vortag erarbeitet. 

Es ist unklar, ob die Themenerstellerin die Wahlhelferzeit als AN ableistet oder ehrenamtlich oder in einer Mischform (pauschale Zeitgutschrift 8h + teilweise Erfrischungsgeld aus Ehrenamt) leistet.

Bei ausreichend Zeitgutschrift als AN kann sie ihre erarbeitete Überzeit am Montag ausgleichen. Bei der Mischform sieht das schon wieder anders aus. Sie müsste ihre Überzeit für die Ruhezeit einsetzen. Zu klären wäre aber, ob überhaupt eine Ruhezeit besteht. Dafür muss bekannt sein, ob es sich am Wahltag (und auch nachts) um Arbeit innerhalb des Arbeitsverhältnisses handelt oder nicht.

Wir haben vor 2 Wochen am Montag während dem Dienst weiter gezählt. Sonst wären wir vermutlich erst 2 Uhr morgens fertig gewesen. Wohl gemerkt bei Dienstbeginn 7 Uhr morgens am Wahltag.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #27 am: 13.06.2024 14:32 »
Es ist unklar, ob die Themenerstellerin die Wahlhelferzeit als AN ableistet oder ehrenamtlich oder in einer Mischform (pauschale Zeitgutschrift 8h + teilweise Erfrischungsgeld aus Ehrenamt) leistet.
Das scheint mir keineswegs unklar zu sein, da die Wahlgesetze hier eindeutig sind. Viel eher scheint mir das Ergebnis nicht genehm zu sein - was ich nachvollziehen kann. Abhilfe schafft aber sicherlich am ehesten ein Vier-Augen-Gespräch mit dem BM oder wer auch immer hier Zusagen machen kann.

ohjeee

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #28 am: 13.06.2024 15:10 »
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)
Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.
Auf welcher Basis ist deine Behauptung/Information?
Sinn und Zweck ist, Wahlhelfer zu finden, von deren Arbeitgeber man erwarten kann, dass kein Thema drum gemacht wird. Ergo: öD. Die Anfrage des Kommunalen Wahlleiters bei übergeordneten Behörde (LRA, RP,... bei anderen Gemeinden "plündert" man nicht, sonst steht man nächstes mal auch nackt da) und deren Herausgabe der MA-Liste ist keine Frage vom Wahlamt. Man kann sich auch nicht aktiv von einer potentiellen Wahlhelfer-Liste löschen lassen.
Deshalb meine Frage, woher die INfo? Mir wäre das komplett neu.

MoinMoin

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #29 am: 13.06.2024 15:32 »
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)
Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.
Auf welcher Basis ist deine Behauptung/Information?
Sinn und Zweck ist, Wahlhelfer zu finden, von deren Arbeitgeber man erwarten kann, dass kein Thema drum gemacht wird. Ergo: öD. Die Anfrage des Kommunalen Wahlleiters bei übergeordneten Behörde (LRA, RP,... bei anderen Gemeinden "plündert" man nicht, sonst steht man nächstes mal auch nackt da) und deren Herausgabe der MA-Liste ist keine Frage vom Wahlamt. Man kann sich auch nicht aktiv von einer potentiellen Wahlhelfer-Liste löschen lassen.
Deshalb meine Frage, woher die INfo? Mir wäre das komplett neu.
Muss ich raussuchen, wenn ich wieder im Büro bin.
Hintergrund
Ich wurde von meinem AG informiert, dass er meine Daten zumWahlamt geschickt wurde.
Alles gut und rechtlich ok und auch nicht von jemanden verhinderbar.
Denn so bekommt das wahlmt ja die Information darüber, welcher Bürger im öD ist.
Alles fein und ok.

Was man machen kann, ist das man nach der Wahl der Speicherung beim Wahlamt widersprechen kan, damit ist man bei der nächsten Wahl nicht mehr in der Liste, der öDler, sofern nicht erneut abgefragt wird.