Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt.
Das ist aber auch so ne Unart. In den Wahlordnungen steht nichts davon, dass zunächst die Mitarbeiter der Kommunen herangezogen werden sollen. Da steht immer drin, es sollten zunächst die Bürgerinnen und Bürger aus dem Einzugsbereich des Wahlaustragungsortes herangezogen werden. Danach aus der gesamten Kommune, danach auch aus anderen Kommunen. Wenn die Kommune zu klein ist und nicht in ausreichender Zahl an Wahlhelfer kommt, können über Landes- und Bundesbehörden Wahlhelfer angefragt und beschafft werden.
Ist natürlich leichter für die Kommunen, die eigenen Mitarbeiter heranzuziehen. Wenn der eigene Arbeitgeber dich auffordert, fällt es natürlich schwieriger, die passenden Widerworte zu finden.
Freundin hat dieses Jahr in einer Nachbarkommune ihr Anerkennungsjahr begonnen und wurde von dieser prompt verpflichtet. Es gab keinerlei Arbeitszeit, keinerlei Vergütung und nicht mal Erfrischungsgeld. Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde, war im Brief sogar fett markiert und unterstrichen. Ich finde das unmöglich.