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[NW] Kein Verzicht auf Einrede der Verhjährung (mehr)?
Woldemar:
Hallo,
wir haben Ende April 2024 vom LBV NRWdie Eingangsbestätigung für den Widerspruch bzgl. amtsangemessener Alimentation für das Jahr 2023 erhalten. Im Gegensatz zu den Antwortschreiben der Vorjahre fehlte dieses Mal der Satz
"Für die Dauer des Ruhens des Verfahrens verzichte ich auf die Einrede der Verjährung"
Heute habe ich vom LBV die Auskunft erhalten, dass dies bewusst und auf Anweisung ("von ganz oben") aus dem Finanzministerium geschehen ist. Gleichzeitig meinte aber der SB, dass dies seines Wissens erst für die Widersprüche mit Eingang ab 2024 gelten sollte.
Hat hier noch jemand eine Antwort für 2023 erhalten, in der dieser Satz fehlt?
Konsequenz wäre ja nun, dass man "zeitnah" klagen müsste, um eben nicht am Ende auf die Verjährung verwiesen zu werden. Es wird also offenkundig darauf spekuliert, dass zumindest einige diesen Fallstrick nicht erkennen und/oder den nächsten Schritt auf der Eskalationsspirale - die Klage - nicht wagen werden.
Ich bin etwas konsterniert, ob dieser Behandlung...
Floki:
Es gab dazu umfassende Anhörungen im Landtag. Die Protokolle liegen schon etwas zurück, sind aber noch einsehbar. Auf die Einrede der Verjährung wird praktisch ab 2023 verzichtet. Zunächst wollte man auch genrell auf die Ruhendstellung verzichten, hierzu hat man aber Abstand genommen.
Laut Aussage der anwesenden Vertreterin der Verwaltungsrichter ist eine Einrede der Verjährung ohnehin nicht nötig. Sie wurde diesbezüglich explizit von der CDU befragt.
Cherry:
Die lassen einfach alles liegen, bis es geklärt ist. Der Finanzminister hatte gesagt, dass die Überprüfung erst nachträglich möglich ist, wenn alle statischen Daten vorliegen. Also kann man davon ausgehen, dass die Besoldung immer auf Kante genäht wird. Daher bekommst du auch nur die Info über den Eingang und keinen Widerspruchsbws heid.
Woldemar:
--- Zitat von: Floki am 10.06.2024 13:53 ---Es gab dazu umfassende Anhörungen im Landtag. Die Protokolle liegen schon etwas zurück, sind aber noch einsehbar.
--- End quote ---
Hast du dazu ein Datum, oder irgendeinen Hinweis, um das suchen zu können? Idealerweise einen Link :-P
--- Zitat ---Laut Aussage der anwesenden Vertreterin der Verwaltungsrichter ist eine Einrede der Verjährung ohnehin nicht nötig. Sie wurde diesbezüglich explizit von der CDU befragt.
--- End quote ---
Ich habe nun keine Ahnung vom Verwaltungs-/Besoldungsrecht, aber rein denklogisch erscheint es mir suspekt, dass in 2020, 2021 und 2022 der oben genannte Satz im Antwortschreiben enthalten war, er nun aber scheinbar ab 2023, auf explizite Anweisung hin, gestrichen wurde.
Wenn der denn ohnehin obsolet wäre, wieso das Prozedere in der Vergangenheit und weshalb die ausdrückliche Anweisung ihn nicht mehr zu verwenden?
Und was soll "ist nicht nötig" bedeuten? Der Dienstherr muss sich nicht darauf berufen, er kann aber.
Ich hingegen laufe als Beamter Gefahr, nach Ablauf der Verjährung meine Ansprüche nicht mehr einklagen zu können, wenn der Dienstherr besagte Einrede der Verjährung doch erhebt (was er offensichtlich beabsichtigt und deshalb Anweisung erteilte die entsprechende Verzichtserklärung zu streichen).
Cherry:
Schau mal im Ausschussprotokoll 18/503 vom
22.02.2024. Da müsstet du was finden.
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