Autor Thema: Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich  (Read 6509 times)

Alien1973

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Und früher Schluss machen ist für Angestellte, die nicht in der gleichen Gemeinde wohnen wie der AG liegt, auch keine Option. Ich hör doch nicht um 14 Uhr auf nur um dann um 19 Uhr nochmal für 3 Stunden hin zu fahren. Doppelter Fahrweg und kein Vorteil für mich, nö...

Das Szenario gibt's aber auch an Schulen wenn mal wieder ein Elternabend oder eine Schulfeier ansteht. Da sollen die Damen vom Sekretariat auch meist noch da sein, nach ihrem Tag Arbeit versteht sich...

Nach wie vor wäre interessant um welchen privaten Termin es sich handelt. Ist es die Skatrunde mit Freundinnen, der wöchentliche Saunatreff oder von was reden wir hier....?   ::)

MoinMoin

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Wenn der AG aber diese Arbeitszeiten anordnet und es mit dem AV, der DV etc. gedeckt ist, dann kannst du das nicht wollen, müssen musst du aber trotzdem.
Wenn du das nicht willst, dann musst du einen besseren AV bei uU einem anderem AG aushandeln.

Alien1973

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Genau so ist es. Augen auf bei der Arbeitgeberwahl sag ich da nur...

Ich war früher viel im Ausland unterwegs, da waren 15 Stunden Tage ganz normal. Reisezeiten halt...
Auch in Kanada durften wir Arbeiten wie wir wollten, von den Stunden her und auch von den Tagen her. Da haben wir 7 Tage die Woche gearbeitet über mehrere Wochen, juckte dort keinen.
Dafür waren die Franzosen da ganz strikt. Große Baustelle, Betreten nur mit Chipkarte und Scann. Da wurden die Arbeitszeiten gaaaaanz genau kontrolliert und wenn man die Baustelle zu spät verlassen hat gabs die Gelbe Karte. bei Wiederholung Anschiss und 1 Woche Pause...

Andere Länder, andere Sitten...

ohjeee

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Hallo zusammen!
Im Nachgang zur Kommunalwahl zeichnet sich ab, dass zur neuen Legislaturperiode der Sitzungstag des Gemeinderates verändert wird. Bisher habe ich als Mitarbeiterin immer passiv als Zuhörerin teilgenommen, habe aber aufgrund des neuen Sitzungstages eine ständige Terminkollission mit einem privaten Termin, den ich nicht verschieben kann/möchte. In meiner Stellenbeschreibung ist eine Teilnahme festgehalten, nicht aber in meinem Arbeitsvertrag.

Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich hier? Grundsätzlich habe ich kein Problem mit Abendterminen, außer eben an diesem einen Wochentag!

Danke für Eure Einschätzungen.
Verstehe ich das richtig, dass dein AG anordnet, dass du zur Sitzung kommen musst, aber nur als Zuhörer dabei bist, um zu wissen was geredet wurde?
Bekommst du die Zeit nun gutgeschrieben, oder nicht?
Welche Position bekleidest du in der Gemeinde?
Unser Dienstherr hat gar kein Interesse daran, dass MA ohne Not einen Abend in der Sitzung verbringen ohne dass es thematisch notwendig ist und dadurch Stunden anhäufen. Bei uns ist auch teilweise der Kämmerer nicht in der Sitzung dabei, wenn tatsächlich keine für ihn relevanten TOP angesetzt sind.

Die Anordnung einer "freiwilligen" Teilnahme in der Freizeit ist arbeits- und dienstrechtlich nicht möglich.
In manchen Nachbargemeinden hatten MA dann nur die hälfte Zeit angerechnet bekommen und nur der schriftführende Kollege voll, oder es wurde halt erwartet, dass man sich zu bestimmten Terminen in der Freizeit blicken lässt (sehen und gesehen werden).
Also entweder muss ich kommen, dann werde ich dafür bezahlt, oder es ist Freizeit, dann gestalte ich die so, wie ich will.

ohjeee

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Danke! Gilt das auch für Abendtermine? Es gibt bei uns eine DV in der festgehalten ist, wann die Arbeitzeit abzugelten ist. Die Sitzungen finden außerhalb dieses Zeitraums statt.
auch hier nochmal die Nachfrage: d.h. du sitzt in der Freizeit auf Anordnung des AG in der Sitzung??

Sjuda

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Wenn wir unterstellen, dass die Stellenbeschreibung die auszuübenden Tätigkeiten zusammenfasst, die auch wirksam übertragen worden sind, dann gehört die Teilnahme an den Sitzungen zur Arbeitszeit. Dahingestellt bleiben kann, ob die konkrete Funktion, "passive Zuhöhrerin", sinnvoll erscheint.

Wie kommt ihr darauf, dass die Teilnahme an den Sitzungen in der Freizeit erfolgt? Geht sie da freiwillig in der Freizeit hin, gibt es gar kein Problem, denn dann geht sie einfach nicht mehr hin.
Nimmt sie aber auf Anordnung teil, weil es - so wie von ihr beschrieben - Teil der Arbeitsaufgabe ist, dann ist es keine Freizeit, sondern Arbeitszeit.

Wenn die DV einen Arbeitszeitrahmen regelt und die Teilnahme außerhalb dieser Zeiten liegt, dann müsste man ggf. eine Änderung der DV in Betracht ziehen, um das sauber zu regeln. Wir wissen allerdings nicht, ob es Ausnahmetatbestände oder Sonderregelungen gibt.




BAT

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Also ich kenne hier auch eine gute 9 - Uhr - Frühstücksrunde im örtlichen Café, leider kann ich wegen meines Arbeitsplatzes nicht daran teilnehmen.

Ausschreibungen, die eines Sitzungsbedienst beinhalten würde ich - ganz nebenbei - tunlichst ablehnen.