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Besoldung einer Referatsleitung?
Casa:
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
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--- Zitat von: Eukalyptus am 13.06.2024 23:24 ---§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen.
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Die Rede war vom § 24 Bundesbesoldungsgesetz, nicht § 24 Bundesbeamtengesetz ;)
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--- Zitat von: Casa am 14.06.2024 09:09 ---Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
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Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3. Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.
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--- Zitat von: Casa am 14.06.2024 09:09 ---Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
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Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter sind mit B 3 bewertet. Die Beförderung von A 16 ausgehend erfolgt nach Leistung und verfügbaren Planstellen. Eine Besoldung nach B 2 gibt es nirgends, da sie von der Besoldungsordnung gar nicht ermöglicht ist.
Casa:
--- Zitat ---Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3.
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Es tut mir für Sie leid, wenn Sie nicht zwischen MR und dem vergleichbaren Beispiel Oberst unterscheiden können.
--- Zitat ---Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.
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Das sieht der Gesetzgeber mit der Anlage I zum BBesG anders als Sie.
--- Zitat ---Auch hier im Threat posten Du nur Müll.
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Ich habe Ihnen nicht das Du angeboten. Mäßigen Sie sich in Ihrem Umgangston.
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