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Besoldung einer Referatsleitung?

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Casa:
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).

2strong:

--- Zitat von: Eukalyptus am 13.06.2024 23:24 ---§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen.

--- End quote ---
Die Rede war vom § 24 Bundesbesoldungsgesetz, nicht § 24 Bundesbeamtengesetz  ;)

2strong:

--- Zitat von: Casa am 14.06.2024 09:09 ---Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).

--- End quote ---
Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3. Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.

2strong:

--- Zitat von: Casa am 14.06.2024 09:09 ---Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).

--- End quote ---
Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter sind mit B 3 bewertet. Die Beförderung von A 16 ausgehend erfolgt nach Leistung und verfügbaren Planstellen. Eine Besoldung nach B 2 gibt es nirgends, da sie von der Besoldungsordnung gar nicht ermöglicht ist.

Casa:

--- Zitat ---Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3.
--- End quote ---

Es tut mir für Sie leid, wenn Sie nicht zwischen MR und dem vergleichbaren Beispiel Oberst unterscheiden können.



--- Zitat ---Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.
--- End quote ---

Das sieht der Gesetzgeber mit der Anlage I zum BBesG anders als Sie.



--- Zitat ---Auch hier im Threat posten Du nur Müll.
--- End quote ---

Ich habe Ihnen nicht das Du angeboten. Mäßigen Sie sich in Ihrem Umgangston.

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