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Besoldung einer Referatsleitung?
Eukalyptus:
--- Zitat von: PublicTim am 13.06.2024 10:54 ---dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!
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Aber das ist doch keine Besonderheit, sondern im gesamten Öffentlichen Dienst so. Das übertragene Amt ist das Eine, die Erfahrungsstufe das Andere (diese ist nur in begrenztem Maße steuerbar, sie richtet sich in erster Linie nach der (Anerkennung der..) Erfahrung).
PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
2strong:
--- Zitat von: PublicTim am 13.06.2024 10:54 ---dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!
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Jawohl, die Situation gibt es zu Beginn einer "Referatsleiterkarriere" häufiger. Auch Familienzuschläge können dazu einen Beitrag leisten.
2strong:
--- Zitat von: Eukalyptus am 13.06.2024 11:02 ---PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
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Referatsleiter befinden sich in keiner Sonderlaufbahn i. S. v. § 24 BBesG. Typischerweise befinden sie sich in der Laufbahn des nichttechnischen Verealtubgsdienstes. Ausnahmen insbesondere im Bereich BMJ (Richter) und BMVg (Soldaten) mal ausgeklammert.
Eukalyptus:
--- Zitat von: 2strong am 13.06.2024 11:42 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 13.06.2024 11:02 ---PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
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Referatsleiter befinden sich in keiner Sonderlaufbahn i. S. v. § 24 BBesG. Typischerweise befinden sie sich in der Laufbahn des nichttechnischen Verealtubgsdienstes. Ausnahmen insbesondere im Bereich BMJ (Richter) und BMVg (Soldaten) mal ausgeklammert.
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§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen. Jedenfalls sind Referatsleiter tatsächlich nicht betroffen, da "nur" maximal B3-besoldet.
SamFisher:
--- Zitat von: PublicTim am 13.06.2024 10:50 ---Danke für ersten Einblick. Also erfolgt die Vergütung stets anhand des aktuellen Beförderungsamtes und nicht automatisch nach B3?!
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B3 gibt es auch nicht automatisch. Ich kenne mehrere MinR die mit A16 in Pension gegangen sind.
Für B3 waren die Beurteilungen nicht gut genug.
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