Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers
MoinMoin:
--- Zitat von: Beamter am 17.06.2024 17:31 ---Was ist das für ein Textverständnis?
Ich halte in dem er ein Umsetzungsschreiben bekommt und sich an der höheren Stelle erfreuen kann.
Aber warum denn ausstellen um wieder einzustellen.
Sinnloser Aufwand.
--- End quote ---
Gegenfrage: Was ist das für ein Tarifverständnis.
Bei einer Umsetzung kann der AG keine förderliche Zeiten anerkennen, der AN bleibt in der Stufe 3, das will er aber nicht, weil er mehr Berufserfahrung hat und woanders uU die Stufe 4 angeboten bekommt.
Diese kann er tariflich nur bei einer Einstellung bekommen.
Sinnloser Aufwand, aber eine Möglichkeit dem AN eine höhere Stufe tarifkonform zu gewähren und ihn somit zu behalten.
Alternative: Umsetzung und Zulage nach 16.5
Beamter:
Definitiv der letzte Satz. Wenn er es wert ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Beamter am 17.06.2024 19:39 ---Definitiv der letzte Satz. Wenn er es wert ist.
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Warum? ist doch nur zum Nachteil des Angestellten, sofern er dadurch nicht mehr Geld als bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten erhält.
Insbesondere, weil er sowohl förderliche Zeiten einfordern kann und on the Top die Zulage.
Wenn er es Wert ist.
Kowl:
Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.
Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Kowl am 18.07.2024 15:35 ---Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.
Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
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Nein, förderliche Zeiten sind nur beschränkt auf berufliche Tätigkeiten, egal als was wie oder wo.
Du könntest die berufliche Tätigkeit als Bäcker in einer Bäckerei als förderlich ansehen, wenn du als Programmierer für eine Bäckereisoftware eingestellt wirst.
Also deine gesamten Tätigkeitsmonate, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind, können dir als förderliche Zeiten anerkannt werden.
Also wenn du hier 7 dort 9 und woanders 23 Monate gearbeitet hast, dann hast du 39 Monate zusammen
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