Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers

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Wabi Sabi:
BAG vom17.12.2015 - 6AZR 432/14:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-432-14/

Rn. 17:

b) Die Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung richtet sich demgegenüber nach § 16 Abs. 2 TV-L. Diese Tarifnorm differenziert nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zwischen Neu- und Wiedereinstellung. Das gilt auch für die wiederholte Einstellung von zuvor befristet Beschäftigten (BAG 24. Oktober 2013 – 6 AZR 964/11 – Rn. 16). Eine Einstellung iSd. § 16 Abs. 2 TV-L erfolgt auch dann, wenn ein neues Arbeitsverhältnis im (unmittelbaren) Anschluss an ein beendetes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber begründet wird (BAG 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 – Rn. 9, BAGE 144, 263). Ausreichend ist die Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses nach einer rechtlichen Unterbrechung (vgl. BAG 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 – Rn. 11, aaO).


Siehe auch BAG vom 21.3.2018 - 7 AZR 408/16, Rn. 58

MoinMoin:
Also inhaltlich und technisch ist das ja auch korrekt und richtig es via Versetzung und Übertragung der niedrigwertigen Tätigkeiten zu machen.
So reine aus Sicht der Personalverwaltung.

Aber das Personaler behaupten, sie können nicht anders, obwohl es doch eher ein, wir wollen nicht anders ist, ist halt in der Tat entweder Inkompetenz oder Faulheit.

Vielleicht beherrscht der Vorgesetzt Personalmanagement und nutzt die tariflichen Möglichkeiten aus, um dich auf deinen Wunschposten inkl. deinem Wunschentgelt zu verschieben, weil er versteht, dass er ansonsten bald einen MA verlieren wird.

Kowl:
Der Personalchef hat bestätigt, dass eine Neueinstellung mit Anerkennung förderlichen Zeiten grundsätzlich als KANN Regelung, möglich wäre. Aufgrund interner Absprachen und Regelungen innerhalb des Ministeriums ist dies in meinem Fall jedoch nicht vorgesehen. Da beide Dienststellen eng zusammenarbeiten und zum selben Ministerium gehören, möchte man vermeiden, dass der Eindruck einer Abwerbung von Mitarbeitern entsteht.

Obwohl ein Wechsel auch in deren Interesse läge, ist es durch die oben erwähnte interne Absprachen, bei Versetzungen innerhalb des Ministeriums keine zusätzlichen Anerkennungen oder Stufenvorweggewährungen zu gewähren.

Ich sollte nun sorgfältig abwägen, ob ein Wechsel unter diesen Bedingungen für mich dennoch attraktiv ist. Sollten meine Leistungen überzeugen, könnte zukünftig auch über eine Verkürzung meiner Stufenlaufzeit gesprochen werden.

MoinMoin:
und bis dahin eine Zulage nach 16.5?

Kowl:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.07.2024 14:39 ---und bis dahin eine Zulage nach 16.5?

--- End quote ---

Auch das nicht:
"Obwohl ein Wechsel auch in deren Interesse läge, ist es durch die oben erwähnte interne Absprachen, bei Versetzungen innerhalb des Ministeriums keine zusätzlichen Anerkennungen oder Stufenvorweggewährungen zu gewähren."

Ich stehe nun vor der schwierigen Entscheidung, das Stellenangebot anzunehmen. Die neue Stelle ist zweifellos die richtige Wahl für mich, auch wenn die Rahmenbedingungen besser sein könnten. Finanziell gesehen wäre ich durch den Wechsel nicht schlechter gestellt. Dennoch möchte ich meine aktuelle Arbeitsstelle so schnell wie möglich verlassen, da die Situation für mich kaum noch erträglich ist.

Ich bedanke mich herzlich für eure Unterstützung!

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