Hallo zusammen,
soeben habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei meiner neuen (alten Dienststelle) unterschrieben und bin alles andere als zufrieden, bzw. fast aus allen Wolken gefallen trifft es eher.
Die Vorgeschichte hatte ich in
diesem Thread schon mal geschrieben.
Kurz zusammengefasst, es ist ein Drittmittelprojekt was jetzt eine längere Zeit "unterbrochen" war, da sich der Antragsprozess + interne Klärungen bis jetzt hinzogen. War bis 31.12.23 beschäftigt und saß nun fast ein halbes Jahr zuhause....
Nach mehreren Nachfragen und Nachhaken, dann letzte Woche endlich die erlösende Nachricht, dass der neue Arbeitsvertrag fertig ist es ab 15.06 weiter geht.
15.06 auch deshalb, da man garantieren wollte dass meine Stufe, und auch die der Kollegen erhalten bleibt….
Beschäftigt war ich bisher, also bis 31.12.23, in E8, Stufe 2, war ja schon über 2 Jahre da.
Mit dem neuen Vertrag sollte es eine E9a werden, die Gelder sind ja auch da seitens des Drittmittelgebers.
Heute dann der neue Vertrag und ich wusste eigentlich schon was kommt ... "ja, sie sind ja jetzt eine höhere Entgeltgruppe also geht es wieder bei Stufe 1 los"

Das wäre wohl im TVL grundsätzlich so und eine Höhereingruppierung ist ganz schwierig, und auch keine Verhandlungssache (da es ja ÖD ist) und selbst wenn jemand aus einer höheren Entgeltgruppe kommt, landet er automatisch wieder in der 1

..... ähm ja
Das kann doch eigentlich wirklich nicht rechtens sein oder?
Ich habe schon von vielen gehört, dass die Stufe sowieso 1. Verhandlungssache ist und 2. es wohl eine Regelung gibt, dass man bei entsprechender Vorerfahrung mind. in Stufe 2 eingruppiert wird.
Die nächste Ungereimtheit, hatte mich hierzu im Vorfeld auch extra informiert...Urlaub!
Hier gibt es ja den TVL und das Bundesurlaubsgesetz. TVL, 30 Tage für das gesamte Jahr und Bundesurlaubsgesetz mind. 20 Tage…
Da ich am 15.06 anfange steht mir ja hier der Mindesturlaub von 20 Tagen zu, da ich diesen im laufenden Jahr noch erwerbe bzw. am 15.12, Bundesurlaubsgesetz § 4 (Wartezeit).
naja….wie sollte es auch anders sein, "nein sie haben 15 oder max. 16 Tage, da ja erst ab Juli gezählt wird, also 6/12".
Die 20 Tage würden nur gelten wenn es andersrum ist, also wenn jemand im Juli ausscheidet...dann hat er 20 Tage. Wie bitte?

Warum denn dann nicht andersrum?
Was gilt denn hier nun genau, bzw. wer hat recht? Ich bin der Meinung es zählt definitiv das Bundesurlaubsgesetz.
Die 3. Sache, es gibt eine neue Probezeit von 6 Monaten...auch weil die Unterbrechung zu lange war...angeblich.
1. Ist es 100% nicht mein Verschulden, dass die Unterbrechung nun so lange gedauert hat und 2. selbst wenn gibt es hier meine ich auch eine rechtliche Regelung, dass für exakt die genaue Tätigkeit (die es ja ist) bei dem gleichen Arbeitnehmer keine neue Probezeit festgesetzt werden darf.
Termin beim Personalrat ist schon sicher nächste Woche, ich wollte nur erstmal anfragen ob es denn nun konkrete Regelungen bzw. Urteile etc. zu den 3 genannten Punkten gibt.
Das gravierendste ist ja die Rücksetzung in Stufe 1. Wäre es gleich weiter gegangen, wäre ich ja ab September schon in Stufe 3, muss aber jetzt 1 Jahr warten bis ich erstmal wieder in Stufe 2 bin…..

Auch das mit dem Urlaub kann nicht passen.
Ich habe schon etwas den Eindruck als wolle man das Personal mit Absicht vergraulen, da ja alles zu,meinen Ungunsten gemacht wurde.
Ich werde wie ein komplett neuer Mitarbeiter behandelt und das kann es irgendwo nicht sein.
Kann jemand genau sagen wie sich die 3 Punkte (Stufenfestlegung, Urlaubsregelung, Probezeit) rechtlich verhalten? Damit ich da schon mal was in der Hand habe.
oder sind alle 3 wieder so "Kannbestimmungen", also kann so entschieden werden, muss aber nicht?

und ja ich will bei dieser Stelle erstmal bleiben, da alles andere eigentlich gut gepasst hat, das kollegiale Umfeld, die Arbeitszeiten, Home Office usw...
Wie seht ihr das?