Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
MoinMoin:
--- Zitat von: justme am 03.07.2024 14:21 ---Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
--- End quote ---
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
--- Zitat ---Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
--- End quote ---
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
--- Zitat ---Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
--- End quote ---
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.
--- Zitat ---Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
--- End quote ---
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.
justme:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2024 14:34 ---
--- Zitat von: justme am 03.07.2024 14:21 ---Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
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Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
--- Zitat ---Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
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Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
--- Zitat ---Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
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Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.
--- Zitat ---Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
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Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.
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Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.
Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch. Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose ::)
MoinMoin:
--- Zitat von: justme am 03.07.2024 14:47 ---Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.
Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch.
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Tja, du hast aber nicht im AV unterschrieben, das du nach S3 bezahlt wirst, sondern das du nach S3 eingruppiert wirst.
Doof und missverständlich. Aber vor Gericht könnte man da was drehen.
Was freie Wirtschaft angeht:
Wenn also beim Autokauf steht, das Auto wird nach Schwackeliste 5T€ kosten, dann heißt das nicht, dass der Kaufpreis 5T€ ist.
Oder du Kaufst ein Auto, kostet 5T€
Aber in der mit unterschrieben AGB steht, Überführungskosten 400€
also ist dein Preis 5400€.
Du hast halt eine AGB (ups nennt sich Tarifvertrag) mitunterschrieben.
--- Zitat ---Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose ::)
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Tja, wie immer auch beim Autokauf oder beim Av unterschrieben, man lernt durch leben.
Aber ich verstehe dein Problem nicht:
Die wollen ihren Fehler durch Vertragsänderung ausbügeln, du bist nicht mehr in der Probezeit.
Also aussitzen und wenn die eigenmächtig die Zahlung ändern, dann Klage.
UNameIT:
--- Zitat von: justme am 03.07.2024 14:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2024 14:34 ---
--- Zitat von: justme am 03.07.2024 14:21 ---Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
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Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
--- Zitat ---Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
--- End quote ---
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
--- Zitat ---Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
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Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.
--- Zitat ---Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
--- End quote ---
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.
--- End quote ---
Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.
Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch. Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose ::)
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Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?
Organisator:
--- Zitat von: UNameIT am 24.07.2024 10:07 ---Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?
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Beamte und Änderungskündigung?
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