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[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Magda:
Erstaunlich, dass die Gewerkschaften es so unterschiedlich handhaben. Die GEW, die ver.di bzw. die DGB gewähren ja offensichtlich Rechtschutz, warum dann nicht die dbb?
PattyHB:
Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
Roland80:
--- Zitat von: Magda am 22.07.2024 08:12 ---
--- Zitat von: Roland80 am 13.07.2024 10:06 ---Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:
--- Zitat ---Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.
Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
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Von wann ist denn die Info?
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Vom 04. Juli.
Magda:
--- Zitat von: PattyHB am 22.07.2024 20:59 ---Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
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Und wirst du den Rechtsweg gehen?
totoughtotame:
--- Zitat von: PattyHB am 22.07.2024 20:59 ---Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
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wobei Kosten auf der Gegenseite regelmäßig nicht anfallen dürften. Es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn Performa oder Finanzen eine Kanzlei beauftragt.
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