Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2

<< < (4/15) > >>

Zauberberg:
Top ! Da bin ich gespannt, auch ob es, wenn die Klagen erfolg haben, auch für Diejenigen umgesetzt werden muß, die nicht geklagt haben. Quasi die Trittbrettfahrer ! Viel Erfolg Magda !

Roland80:
Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:


--- Zitat ---Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
--- End quote ---

Zauberberg:
Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?

Magda:

--- Zitat von: Zauberberg am 14.07.2024 10:07 ---Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?

--- End quote ---
Ja, hab ich. Die Klage wurde am 11.07.2024 von der DGB Rechtschutz eingereicht.

Magda:

--- Zitat von: Roland80 am 13.07.2024 10:06 ---Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:


--- Zitat ---Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
--- End quote ---

--- End quote ---
Von wann ist denn die Info?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version