Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2  (Read 19750 times)

Illunis

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...Ich tendiere aktuell leider dazu, keine Klage einzureichen. Ich weiß nicht, ob ich die Kapazitäten dafür habe (Zeit, etc.)...

Gerade wenn Rechtsschutz vorhanden ist hält sich Zeit und Nerven sehr in Grenzen.

Ich wollte es ursprünglich in 1. Instanz ohne Anwalt durchziehen.

Als ich mein Verfahren dann in (hoffentlich) gute Hände gegeben habe (geben musste um nicht durch zu drehen), war ich dabei die Beerdigung meines Vaters zu Organisieren.
Seit einem Jahr ist von Gerichtsseite nun exakt gar nichts passiert.

Die Frustration/Resignation macht das zwar nur wenig besser. Der Gedanke daran die vermeintlichen Ansprüche verwirkt zu haben (und wenn nur irgendwann mein Sohn etwas davon haben sollte) würde mich aber bei weitem mehr belasten als es das Verfahren nun tut.

yogiii

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Ich habe mich jetzt doch entschieden, die Unterlagen zur Klage und Rechtsschutz einzureichen. Bevor ich die Sachen final abschicke, noch eine Rückfrage: vielleicht könnt ihr mir helfen. Insbesondere @Magda, welche sich ja bereits im Klageprozess mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz befindet?

In der mir zugesendeten GEW-Richtline zum Rechtsschutz steht u.a. folgendes:

Zitat
6. Durchführung
6.1 Das Mitglied ist für die Führung seines Rechtsstreits grundsätzlich selbst verantwortlich,
insbesondere für die Wahrung der Fristen, soweit dies nicht auf die Rechtsvertretung
übergegangen ist. Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei
Notwendigkeit während des Verfahrens.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die
Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer
entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies
nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht.

Bedeutet das, dass überwiegend ich mich um den Klageprozess kümmern muss und die GEW/DGB nur die Kosten übernimmt?
Bisher hatte ich die (Standard-)Mails so verstanden, dass die GEW als Sammelklage für ihre Mitglieder den Prozess führt/führen würde und lediglich Unterlagen benötigt.

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen. Montag wäre letzte Abgabe.
Schonmal besten Dank!

hbler

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Ich bin auch betroffen und würde mir gernen einen Anwalt nehmen. Ich meine, dass ich mal in einem anderen Thread gelesen habe, dass es auf jeden Fall einen in Bremen gibt, der eher nicht empfohlen wurde. Falls jemand eine Empfehlung für einen Anwalt hätte, der sich mit der Materie auskennt, wäre ich sehr dankbar! Herzlich Dank im Vorraus!

Roland80

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Laut dbb soll Herr Dr. Heiermann Experte für die Problematik der amtsangemessenen Alimentation sein. Keine Ahnung woher der kommt, haben Sie nur letzte Woche in einer Rundmail erwähnt.

PolareuD

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Laut dbb soll Herr Dr. Heiermann Experte für die Problematik der amtsangemessenen Alimentation sein. Keine Ahnung woher der kommt, haben Sie nur letzte Woche in einer Rundmail erwähnt.

Könnte vielleicht der hier sein:

https://hlp-rae.de/team/ralph-heiermann/

ursus

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hbler
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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
« Antwort #62 am: 30.05.2025 14:16 »
Ich bin auch betroffen und würde mir gernen einen Anwalt nehmen. Ich meine, dass ich mal in einem anderen Thread gelesen habe, dass es auf jeden Fall einen in Bremen gibt, der eher nicht empfohlen wurde. Falls jemand eine Empfehlung für einen Anwalt hätte, der sich mit der Materie auskennt, wäre ich sehr dankbar! Herzlich Dank im Vorraus!
Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?
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Seite 1 



Hallo hbler,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar immer noch aus, ist jedoch laut Jahresvorausschau des BVerfG durch den II. Senat für 2025 vorgesehen. Der Vorgang belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet diese Kanzlei für den allgemein üblichen Honorarsatz, der auch von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen wird!
Im Übrigen hat sich an der Gesamtsituation, wie diese unter dem u. a. Link beschrieben wird nicht das Geringste verändert.
https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/



Magda

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Ich habe mich jetzt doch entschieden, die Unterlagen zur Klage und Rechtsschutz einzureichen. Bevor ich die Sachen final abschicke, noch eine Rückfrage: vielleicht könnt ihr mir helfen. Insbesondere @Magda, welche sich ja bereits im Klageprozess mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz befindet?

In der mir zugesendeten GEW-Richtline zum Rechtsschutz steht u.a. folgendes:

Zitat
6. Durchführung
6.1 Das Mitglied ist für die Führung seines Rechtsstreits grundsätzlich selbst verantwortlich,
insbesondere für die Wahrung der Fristen, soweit dies nicht auf die Rechtsvertretung
übergegangen ist. Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei
Notwendigkeit während des Verfahrens.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die
Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer
entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies
nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht.

Bedeutet das, dass überwiegend ich mich um den Klageprozess kümmern muss und die GEW/DGB nur die Kosten übernimmt?
Bisher hatte ich die (Standard-)Mails so verstanden, dass die GEW als Sammelklage für ihre Mitglieder den Prozess führt/führen würde und lediglich Unterlagen benötigt.

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen. Montag wäre letzte Abgabe.
Schonmal besten Dank!
Das Leistungsspektrum des GEW Rechtsschutzes liest sich für mich eher wie eine Rechtsberatung, wenn du die Klage in Eigenregie einreichen musst.

Bei der DGB läuft es per Antrag auf Rechtsschutz und dann per Mandatserteilung und ich muss nur aktiv werden, wenn ich mal wieder fälschlicherweise direkt von der Performa angeschrieben werde.

Ich hab heute die Zusage für den Rechtsschutz in der 1. Instanz erhalten, ebenso wie die Kopie der Klageschrift für 2023. In Bezug auf die Klage für 2022 gibt es nach wie vor nichts Neues.

Hat hier jemand Kontakt zur Performa? Mich würde ja wirklich interessieren, wieviele Klagen bisher eingereicht wurden für 2022 und 2023.

Magda

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Gerade auf der PR Seite der Schulen in Bremen gefunden:

Zitat
Für die gewerkschaftlich organisierten Kolleg:innen empfiehlt es sich, die Klageerhebung mit Unterstützung der Gewerkschaft bzw. des Verbands zu prüfen.
Für GEW-Mitglieder übernimmt beispielsweise der DGB-Rechtsschutz Bremen die Einreichung der Klage und die Vertretung vor Gericht. Es entstehen keine Kosten.

totoughtotame

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Ich habe mich jetzt doch entschieden, die Unterlagen zur Klage und Rechtsschutz einzureichen. Bevor ich die Sachen final abschicke, noch eine Rückfrage: vielleicht könnt ihr mir helfen. Insbesondere @Magda, welche sich ja bereits im Klageprozess mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz befindet?

In der mir zugesendeten GEW-Richtline zum Rechtsschutz steht u.a. folgendes:

Zitat
6. Durchführung
6.1 Das Mitglied ist für die Führung seines Rechtsstreits grundsätzlich selbst verantwortlich,
insbesondere für die Wahrung der Fristen, soweit dies nicht auf die Rechtsvertretung
übergegangen ist. Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei
Notwendigkeit während des Verfahrens.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die
Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer
entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies
nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht.

Bedeutet das, dass überwiegend ich mich um den Klageprozess kümmern muss und die GEW/DGB nur die Kosten übernimmt?
Bisher hatte ich die (Standard-)Mails so verstanden, dass die GEW als Sammelklage für ihre Mitglieder den Prozess führt/führen würde und lediglich Unterlagen benötigt.

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen. Montag wäre letzte Abgabe.
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Ja, d. h. das. Du wirst nicht vertreten, als wenn du einen Anwalt mandatiert hättest, sondern kümmerst dich alleine und kannst bei Fragen Rücksprache mit den Leuten von der Gewerkschaft halten.

AR Wtb

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Mir wurden am 7.5.25 ablehnende Widerspruchsbescheide von Performa Nord in Sachen "amtsangemessene / verfassungsmäßige Besoldung eines bremischen Landesbeamten" für die Jahre 2017-2021+2023 förmlich zugestellt. Die Klagefrist endet morgen (am 10.6.25) und ich werde selbst – ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen – klagen. Für das Jahr 2022 habe ich seit Juli 2024 bereits ein eigenes Klageverfahren vor dem VG Bremen anhängig gemacht, das antragsgemäß (stillschweigend - ohne förmlichen Ruhensbeschluss des Gerichts) ruht.

Ich ärgere mich sehr darüber, dass Performa Nord auch in meinem Fall meine ausführlich begründeten Ruhensanträge, mit denen ich darum gebeten habe, wenigstens den Ausgang meines eigenen Klageverfahrens für 2022 abzuwarten, ignoriert hat. In diesem Forum würde ich mich gern darüber austauschen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege, dass die von Performa Nord im Frühjahr 2025 massenhaft versandten Widerspruchsbescheide allesamt aus formellen (verfahrensrechtlichen) Gründen rechtswidrig sind. Anknüpfungspunkt für diese meine Annahme ist der Umstand, dass alle mir bekannt gewordenen Widerspruchsbescheide weder eine Unterschrift, noch die Namenswidergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Ein solches Vorgehen ist nach § 37 Abs. 3+5 VwVfG i.V.m. § 35a VwVfG nur bei Massenverwaltungsakten zulässig, setzt aber voraus, dass weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Soweit Performa Nord mit dem Widerspruchsbescheid aber gleichzeitig den Antrag auf Ruhenlassen des Verfahrens abgelehnt hat – wie das bei mir für sämtliche Jahre der Fall war – musste die Behörde dabei Ermessen ausüben, denn es ist wohl unstrittig, dass Performa Nord die Widersprüche jedenfalls hätte ruhen lassen dürfen. Die Rüge der fehlenden Unterschrift bzw. Namenswidergabe mit dem Antrag auf Aufhebung der formfehlerhaften Widerspruchsbescheide ist in den hier vorliegenden Fällen m.E. auch nicht nach § 46 VwVfG ausgeschlossen, denn es ist keineswegs offensichtlich, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

Hat jemand aus diesem Forum zu der angesprochenen Problematik bereits Gedanken gemacht oder gar Erfahrungen gesammelt?

yogiii

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@Magda: Danke für deine Ausführungen

Ich habe heute auch die Mitteilung vom DGB über die Einreichung der Klage bzgl. 2023 bekommen. Dann ist der Ablauf vermutlich ähnlich/identisch.

@AR Wtb: So tief in der Materie bin ich leider nicht.

Magda

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@Magda: Danke für deine Ausführungen

Ich habe heute auch die Mitteilung vom DGB über die Einreichung der Klage bzgl. 2023 bekommen. Dann ist der Ablauf vermutlich ähnlich/identisch.

@AR Wtb: So tief in der Materie bin ich leider nicht.
Freut mich, dass die DGB auch dir die Klage abnimmt.

@AR Wtb
Zu den rechtlichen Folgen des maschinell erstellten Widerspruchsbescheids kann ich auch nichts beitragen. Ich kann mir aber durchaus erklären, warum dieser Weg von der Performa eingeschlagen wurde.

Ich weiß aber auch, dass dies nicht das Standardvorgehen ist. In einem anderen Fall habe ich einen unterschriebenen Widerspruchsbescheid erhalten, aus dem klar hervorging, wer diesen verfasst hat.