Es gibt keine außerordentliche Kündigung bei (echter) Krankheit.
Du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Dann spucke hier nicht so große Töne!
Keine Ahnung mit wem du redest, Selbstgespräch?
Bundesarbeitsgericht vom 25. April 2018 – 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung wg. Krankheit bei Unkündbarkeit
Leitsatz
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.
Habe ich die Richter da falsch interpretiert?
Oder ist deine öD Unkündbarkeitsblase damit geplatzt?
Und wenn der oberkluge Strandboy im wissen dieses leitsatzes handelt:
"Ich zum Beispiel bin jedes Jahr zwischen 50 und 65 Tagen MIT Lohnfortzahlung auf verschiedene Krankheiten arbeitsunfähig. Das ist so hoch seit ungefähr 2007 ohne Unterbrechungen! Alles kein Problem. "
Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.
Und natürlich andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.
Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.