Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kombination von Arbeitsverträgen zu insgesamt 120% - Ist das möglich?
wissmitarbeit:
Hallo zusammen,
ich stehe momentan vor einer beruflichen Entscheidung und könnte etwas Rat gebrauchen. Aktuell bin ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität in Sachsen-Anhalt tätig, beschäftigt nach TV-L 13 mit einer 100%-Stelle auf einem befristeten Vertrag bis Ende 2026. Kürzlich habe ich ein Angebot für eine unbefristete 100%-Stelle bei einer GmbH (Sachsen-Anhalt) erhalten.
Mein jetziger Chef (Arzt) möchte jedoch nicht, dass ich ganz gehe und hat mir vorgeschlagen, meinen aktuellen Vertrag auf 50% zu reduzieren und zusätzlich die Stelle bei der GmbH mit 70% anzutreten. Theoretisch würde das bedeuten, dass ich insgesamt 120% arbeite, was natürlich finanziell vorteilhaft wäre, aber auch mehr Arbeit bedeutet.
Ist eine solche Kombination von Arbeitsverträgen rechtlich und praktisch möglich, besonders im Hinblick auf die Regelarbeitszeit von 38 Stunden pro Woche? Wie könnte das in der Praxis umgesetzt werden? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen oder kann juristische bzw. arbeitsrechtliche Einsichten bieten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
troubleshooting:
120% bei 38h wären theoretisch möglich, da 45,6h (nach Europäischer Arbeitszeitrichtlinie sind 48 Wochenstunden möglich)
Aber, du musst auf die Aufteilung achten, da mehr als 10h/Tag halt erstmal gegen das ArbZG verstoßen + Ruhezeiten beachten usw.
Casa:
--- Zitat ---Ist eine solche Kombination von Arbeitsverträgen rechtlich und praktisch möglich, besonders im Hinblick auf die Regelarbeitszeit von 38 Stunden pro Woche?
--- End quote ---
Ja.
--- Zitat ---Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Situationen oder kann juristische bzw. arbeitsrechtliche Einsichten bieten?
--- End quote ---
Die Arbeit sollte tageweise aufgeteilt werden, bspw. 2 Tage AG1, 3 Tage AG2.
Ich gebe zu bedenken, dass sich eine dauerhafte Arbeitsbelastung von 120 % negativ auf die Gesundheit auswirken kann.
Bei 2 Arbeitsplätzen kann es stets zu Konflikten kommen. Salopp gesagt, man kann nicht auf 2 Hochzeiten tanzen.
Es kann Probleme bei der Urlaubsgewährung geben. Willst du eine Woche Urlaub nehmen musst du von beiden AG Urlaub genehmigt bekommen. Je nach konkreter Aufgabe kann dies schwierig bis unmöglich werden.
Die neue Beschäftigung kann grundsätzlich zu inhaltlichen Interessenkonflikten mit der ersten Beschäftigung führen.
wissmitarbeit:
--- Zitat von: troubleshooting am 24.06.2024 12:10 ---120% bei 38h wären theoretisch möglich, da 45,6h (nach Europäischer Arbeitszeitrichtlinie sind 48 Wochenstunden möglich)
Aber, du musst auf die Aufteilung achten, da mehr als 10h/Tag halt erstmal gegen das ArbZG verstoßen + Ruhezeiten beachten usw.
--- End quote ---
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Zur Präzisierung meiner Situation: Auf dem Formular zur Reduzierung meines aktuellen Vertrags auf 50% lautet die Option zur Verteilung der Arbeitszeit:
Die Verteilung der Arbeitszeit soll wie folgt erfolgen:
Stundenaufteilung gleichmäßig je Arbeitstag/Woche
Stundenaufteilung wie folgt: Mo: ___ h, Di: ___ h, Mi: ___ h, Do: ___ h, Fr: ___
Angenommen, das Maximum von 8 Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden, und bei der anderen Position werde ich ebenfalls 70% über dieselben fünf Tage arbeiten, wie könnte dann die Stundenverteilung praktisch aussehen, um die Arbeitsbelastung gleichmäßig auf die Woche zu verteilen und gleichzeitig die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten? Oder sollte ich bei der Personalabteilung anfragen, ob die Möglichkeit besteht, auch samstags zu arbeiten, um eine bessere Verteilung zu ermöglichen?
Vielen Dank nochmal für Deine Hilfe!
2strong:
In der Praxis wird niemand erfahren, wie viele Stunden Du jetzt tatsächlich am Tag gearbeitet hast, weil sich die Stunden auf verschiedene Arbeitgeber verteilen. Die größeren Probleme sehe ich auch insgesamt weniger in den 120% als in der - vom Kollegen bereits erwähnten - Tatsache, beide Arbeitsverhältnisses aufeinander abzustimmen, was insbesondere Überstunden, Dienstreisen, Urlaub und Arbeitsbefreiung betrifft. Aber scheint ja vorerst auch nur eine Übergansllsung (bis 2026) zu sein.
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