Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kombination von Arbeitsverträgen zu insgesamt 120% - Ist das möglich?
troubleshooting:
ArbZG sagt werktäglich nicht mehr als 8h bzw. 10h wenn innerhalb 8 Monate bzw. 24 Wochen der werktägliche 8h-Schnitt nicht überschritten wird.
Werktäglich ist halt auch Samstags. Ohne, im Detail die Kommentierungen zur Auslegung zu kennen, dürfte das bedeuten, dass du jeden Arbeitstag 9,6h schaffen kannst, und damit insgesamt innerhalb der 8h werktäglich (= 6 Tage á 48h) bleibst.
MoinMoin:
--- Zitat von: wissmitarbeit am 24.06.2024 11:49 ---Mein jetziger Chef (Arzt) möchte jedoch nicht, dass ich ganz gehe und hat mir vorgeschlagen, meinen aktuellen Vertrag auf 50% zu reduzieren und zusätzlich die Stelle bei der GmbH mit 70% anzutreten. Theoretisch würde das bedeuten, dass ich insgesamt 120% arbeite, was natürlich finanziell vorteilhaft wäre, aber auch mehr Arbeit bedeutet.
--- End quote ---
Und warum macht man sowas?
Hat der jetzige Chef in der GmbH seine Finger mit im Spiel?
Sind die beiden AGs irgendwie miteinander verbandelt?
Ansonsten würde ich jemanden der 120% arbeitet die Probezeit nicht überleben lassen, weil zu erwarten ist, dass er minderleistend sein wird.
Und was für eine gehetzt, wenn man da 5,6h arbeitet und dann zum anderen rauscht um dort 4h zu arbeiten.
Von den schon angesprochenen Urlaubs/Dienstreisen etc. mal abgesehen.
Auf alle muss man aufpassen, dass man seinen Vertrag so gestaltet, dass man als TZ Kraft nicht Mehrarbeit angeordnet bekommen kann.
Denn wenn da plötzlich gesagt wird, morgen müssen sie 8 h machen, was sagt man da dem anderen AG.
FearOfTheDuck:
Ich würde bei der GmbH erstmal nachfragen, ob die auf so etwas überhaupt eingehen. Wie kommt denn der Chef auf die 50/70? Wieso nicht 40/60 oder 50/50? Will er die wegfallenden % nicht an andere Mitarbeiter vergeben?
Capo:
Bei der vorgeschlagenen Verteilung von 50% und 70% ist es schon Vorprogrammiert das man sich in die Nesseln setzt. 48 Stunden sind der max Wert für die Regelarbeitszeit pro Woche, 8 Stunden Arbeitstäglich als Regelarbeitszeit. Um hier den Wunsch der Arbeitgeber nachzukommen muss man sich schon eine 6 Tage Woche aufbürden, Warum?
troubleshooting:
--- Zitat von: Capo am 25.06.2024 08:45 ---Um hier den Wunsch der Arbeitgeber nachzukommen muss man sich schon eine 6 Tage Woche aufbürden, Warum?
--- End quote ---
Es geht nicht um das "Warum?", es geht dem Fragesteller um die "rechtliche und praktische Möglichkeit".
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