Der AV mit 70% wäre der Hauptvertrag, die GmbH die Haupt-Arbeitgeberin. Dieser muss die "Nebentätigkeit" angezeigt werden, auch der Umfang muss mitgeteilt werden. Die AG sind für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zuständig, es gab schon empfindliche Bußgelder, wenn die Höchstarbeitszeit über- bzw. die Ruhezeit unterschritten wurde. Eine Möglichkeit wäre noch, freiberuflich tätig zu werden, da gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Theoretisch kann aber die GmbH den Nebenjob untersagen, wenn der Hauptjob darunter leidet oder wenn es z. B. Konkurrenz ist.
ich persönlich würde mich nur auf 50/50 einlassen, alles andere geht früher oder später an die Substanz.
Es gibt ja immer mal wieder Vorstöße von Arbeitgeberseite, die Ruhezeiten zu verkürzen und die täglich mögliche Arbeitszeit auf 12 Stunden hochzusetzen, "weil die jungen Leute das gern so machen möchten und ein längeres Wochenende wollen". Tja nun, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen aber deutlich ein erhöhtes Stresslevel, höhere Unfall/Fehlerquoten etcpp. Ist also auf Dauer keine gute Idee und man macht sich kaputt... meiner Meinung nach auch mit permanent 120 %!