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Höhergruppierung einer Steuerfachangestellten – Erfahrungen und Ratschläge gesuc

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Schokokeks:

--- Zitat von: PR2024 am 25.06.2024 15:26 ---...um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die in höheren Entgeltgruppen eingruppiert werden, die nötigen Qualifikationen und Kompetenzen besitzen. Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle anderen Bereiche, einschließlich der steuerfachspezifischen Aufgaben.

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Ach ja, stimmt, eine Person, die Steuerfach spezialisiert in der Berufsausbildung genossen hat, muss sich natürlich diese Kompetenz erst im Zuge eines allgemeinbildenden BLII-Lehrgangs erarbeiten, um diese qualifiziert einsetzen zu können👍

PR2024:

--- Zitat ---Ach ja, stimmt, eine Person, die Steuerfach spezialisiert in der Berufsausbildung genossen hat, muss sich natürlich diese Kompetenz erst im Zuge eines allgemeinbildenden BLII-Lehrgangs erarbeiten, um diese qualifiziert einsetzen zu können👍
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Ich verstehe deinen Punkt und stimme zu, dass die Kollegin durch ihre spezialisierte Ausbildung zur Steuerfachangestellten bereits wertvolle und relevante Kompetenzen mitbringt, die sie qualifizieren, steuerfachliche Aufgaben zu übernehmen.

Der Angestelltenlehrgang II ist jedoch nicht nur ein allgemeinbildender Kurs, sondern vermittelt umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes, einschließlich Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und anderer wichtiger Bereiche. Diese Kenntnisse sind für die gehobene Sachbearbeitung in der Verwaltung unerlässlich und ergänzen die bereits vorhandenen Fachkenntnisse der Kollegin.

Die Weiterbildung würde ihr somit ein breiteres Fundament an Wissen und Kompetenzen bieten, das über die spezialisierte Ausbildung hinausgeht und sie besser für die vielfältigen Anforderungen einer höherwertigen Stelle qualifiziert. Dies stellt sicher, dass sie nicht nur in ihrem Fachgebiet, sondern auch in den allgemeinen Verwaltungsaufgaben kompetent agieren kann.

Meiner Meinung nach könnte auch eine IHK-Fortbildung zum Bilanzbuchhalter als Nachweis besonders herausragender Fachkenntnisse anerkannt werden. Laut Entgeltordnung entfällt die zweite Prüfung für Beschäftigte, die im Spezialgebiet "besonders herausragende Fachkenntnisse" aufweisen.

Es geht also nicht darum, ihre bestehende Kompetenz infrage zu stellen, sondern darum, ihr eine umfassendere Qualifikation zu ermöglichen, die sie auf Dauer in der neuen Position unterstützt und gleichzeitig die Anforderungen der Entgeltordnung erfüllt.

Casa:

--- Zitat ---Die Entgeltordnung sieht bestimmte formale Anforderungen für Höhergruppierungen vor, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die in höheren Entgeltgruppen eingruppiert werden, die nötigen Qualifikationen und Kompetenzen besitzen. Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle anderen Bereiche, einschließlich der steuerfachspezifischen Aufgaben.
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Das haben die Tarifvertragspartner hinsichtlich der Formalqualifikation anders vereinbart.

Schokokeks:

--- Zitat von: Casa am 25.06.2024 16:57 ---
Das haben die Tarifvertragspartner hinsichtlich der Formalqualifikation anders vereinbart.

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Ist doch irrelevant, da:


--- Zitat ---Meiner Meinung nach ...
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PR2024:

--- Zitat von: Schokokeks am 26.06.2024 07:31 ---
--- Zitat von: Casa am 25.06.2024 16:57 ---
Das haben die Tarifvertragspartner hinsichtlich der Formalqualifikation anders vereinbart.

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Ist doch irrelevant, da:


--- Zitat ---Meiner Meinung nach ...
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Bisher wurde noch keine festgeschriebene Lösung präsentiert, und es scheint, dass die Interpretation des Begriffs "besonders herausragende Fachkenntnisse" tatsächlich eine Auslegungssache ist.

Wenn es eine genau geregelte Lösung gäbe, müssten wir uns hier keine Meinungen bilden und diskutieren.

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