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Höhergruppierung einer Steuerfachangestellten – Erfahrungen und Ratschläge gesuc

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UNameIT:

--- Zitat von: PR2024 am 25.06.2024 13:32 ---Vielen Dank für deine Antwort und den Hinweis auf die Regelungen zur Eingruppierung.

Es geht hier allerdings nicht um die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b, sondern um die Entgeltgruppe 9c.

Meine Bedenken sind, dass es unlogisch erscheint, jemanden, der „nur“ eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert hat, in eine Position des gehobenen Dienstes einzugruppieren. Das wäre vergleichbar mit einer Eingruppierung, die normalerweise eine höhere Qualifikation, wie eine zweite Prüfung oder eine Hochschulausbildung, erfordert.

Verwaltungsfachangestellte müssen in der Regel eine zweite Prüfung (wie den Angestelltenlehrgang II) oder eine entsprechende Hochschulausbildung absolvieren, um in diese höheren Entgeltgruppen eingruppiert zu werden. Es erscheint mir daher unfair und ungleich, dass jemand mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten ohne zusätzliche Fortbildung in die E9c eingruppiert werden könnte, was in etwa der Entlohnung eines Steuerfachwirts entspricht.

--- End quote ---

9c ist quasi 9b nur mit besonders verantwortungsvoller Aufgabe, welche m.M.n. gegeben ist, wenn er/sie die Einführung der Umsatzsteuer übernehmen soll.

Muss eine Prüfung abgelegt werden, würde hier gelten, das der Arbeitgeber die Fortbildung und Prüfung schnellstmöglich ermöglichen muss, sowie bis dahin eine Zulage zahlen muss, die den Beschäftigten auf die gleiche Stufe stellt.

In der PW ist es gang und gebe, das eine Person mit praktischer Erfahrung mehr als das gleiche Verdienen kann, wie jemand mit abgeschlossenem Studium, wenn er auf der gleichen Position sitzt und durch seine Leistungen zeigt, dass er das verdient hat. Ich sehe hier keine Ungerechtigkeit.

PR2024:
Ich stimme dir zu, dass die Einführung der Umsatzsteuer eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe ist und dass praktische Erfahrung in vielen Fällen genauso wertvoll sein kann wie eine formale Hochschulausbildung.

Ich sehe es auch so, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen die notwendige Fortbildung und Prüfung schnellstmöglich ermöglichen sollte und bis dahin eine entsprechende Zulage gezahlt werden muss, um die Mitarbeiterin auf die gleiche Stufe zu stellen.

Meine Bedenken richten sich jedoch gegen eine direkte dauerhafte Eingruppierung in die E9c ohne die formalen persönlichen Voraussetzungen, wie die zweite Prüfung, erfüllt zu haben. Eine direkte Eingruppierung ohne diese Voraussetzung erscheint mir fragwürdig und könnte als ungerecht empfunden werden, insbesondere gegenüber Verwaltungsfachwirten, die diese zusätzliche Qualifikation durch eine zweite Prüfung oder ein Studium erwerben mussten.

Daher unterstütze ich die Lösung mit der befristeten Zulage bis zum Abschluss der notwendigen Weiterbildung, um sicherzustellen, dass die persönlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Höhergruppierung erfüllt werden. Nebenbei bemerkt, wurde die Einführung der Umsatzsteuer auch auf zwei Jahre verschoben, was zusätzlichen Raum für die Erfüllung der Voraussetzungen bietet.

Casa:
Auch Verwaltungsmitarbeiter können eine entsprechende Stelle ohne Hochschulabschluss oder Fortbildungslehrgang besetzen. Das kommt seltener vor, weil die Grundgesamtheit an Verwaltungsmitarbeitern schon höher ist. Damit lässt sich ein Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation eher finden, als für die steuerfachspezifische Aufgabe.

Abgesehen davon ist die Durchlässigkeit zwischen Stellen der mittleren und gehobenen Sachbearbeitung wichtig. Andernfalls wäre für die "guten" Mitarbeiter bei E9a schluss. Das gibt es in der freien Wirtschaft so nicht und der öD muss mit der freien Wirtschaft um bestehende und künftige Arbeitskräfte konkurrieren.

Schokokeks:

--- Zitat von: PR2024 am 25.06.2024 14:12 ---Eine direkte Eingruppierung ohne diese Voraussetzung erscheint mir fragwürdig und könnte als ungerecht empfunden werden, insbesondere gegenüber Verwaltungsfachwirten, die diese zusätzliche Qualifikation durch eine zweite Prüfung oder ein Studium erwerben mussten.

--- End quote ---

Mir dünkt, der zur Weiterbildung Gezwungene (!) versucht hier positive Argumente für seine persönliche Neiddebatte zu erhaschen...

PR2024:

--- Zitat ---Auch Verwaltungsmitarbeiter können eine entsprechende Stelle ohne Hochschulabschluss oder Fortbildungslehrgang besetzen. Das kommt seltener vor, weil die Grundgesamtheit an Verwaltungsmitarbeitern schon höher ist. Damit lässt sich ein Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation eher finden, als für die steuerfachspezifische Aufgabe.

Abgesehen davon ist die Durchlässigkeit zwischen Stellen der mittleren und gehobenen Sachbearbeitung wichtig. Andernfalls wäre für die "guten" Mitarbeiter bei E9a schluss. Das gibt es in der freien Wirtschaft so nicht und der öD muss mit der freien Wirtschaft um bestehende und künftige Arbeitskräfte konkurrieren.
--- End quote ---

Ich stimme dir zu, dass auch Verwaltungsmitarbeiter ohne Hochschulabschluss oder Fortbildungslehrgang entsprechende Stellen besetzen können und dass dies in der Praxis seltener vorkommt, weil es mehr Verwaltungsmitarbeiter gibt. Ich verstehe auch die Notwendigkeit der Durchlässigkeit zwischen den Stellen der mittleren und gehobenen Sachbearbeitung, um talentierten Mitarbeitern Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten.

Allerdings liegt meine Hauptsorge bei der Einhaltung der formalen Anforderungen laut Entgeltordnung. Diese Anforderungen sind nicht nur aus bürokratischen Gründen da, sondern um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die höheren Anforderungen und Verantwortungen solcher Stellen zu erfüllen.

Die vorgeschlagene Lösung mit der befristeten Zulage und der verpflichtenden Weiterbildung erscheint mir daher als fairer Kompromiss. Sie bietet der Mitarbeiterin die Möglichkeit, die notwendige Qualifikation zu erwerben, während ihre praktische Erfahrung und aktuelle Verantwortlichkeiten anerkannt werden. Dies stellt sicher, dass die formalen Voraussetzungen langfristig erfüllt sind und wir auch weiterhin den hohen Standard in unseren Positionen halten können.

Ich sehe es als notwendig an, diese Balance zu finden, um sowohl die Flexibilität und Durchlässigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu fördern als auch die Einhaltung der festgelegten Qualifikationsanforderungen zu gewährleisten.


--- Zitat ---Mir dünkt, der zur Weiterbildung Gezwungene (!) versucht hier positive Argumente für seine persönliche Neiddebatte zu erhaschen...
--- End quote ---

Danke für deine Meinung. Mir geht es hier nicht um persönliche Neiddebatten, sondern um die Einhaltung von Regelungen und die Fairness im Umgang mit allen Mitarbeitern.

Die Entgeltordnung sieht bestimmte formale Anforderungen für Höhergruppierungen vor, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die in höheren Entgeltgruppen eingruppiert werden, die nötigen Qualifikationen und Kompetenzen besitzen. Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle anderen Bereiche, einschließlich der steuerfachspezifischen Aufgaben.

Es geht also nicht darum, jemanden zu benachteiligen oder zu benieden, sondern darum, die Standards und Regeln zu wahren, die für alle Mitarbeiter gelten, und gleichzeitig flexible und faire Lösungen zu finden.

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