Aber hier wird ja gar nicht der Gesetzestext bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI…
Auch die Pressemitteilung lässt keine andere Interpretation zu.
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.