Autor Thema: Neues Staatsangehörigkeitsrecht  (Read 5402 times)

Casa

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Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #30 am: 28.06.2024 11:33 »
Zitat
Aber hier wird ja gar nicht der Gesetzestext bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI…

Auch die Pressemitteilung lässt keine andere Interpretation zu.

Zitat
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

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Organisator

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Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #31 am: 28.06.2024 11:40 »
Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

Aber hier wird ja gar. icht das Gesetz bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI.

Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.

Daher mein Hinweis, bei (konstruierten) Unklarheiten in die Gesetzesbegründung zu schauen, bzw. im Lichte der Absicht des Gesetzgebers zu interpretieren. So machts jedes Gericht.

Aber hier wird ja gar nicht der Gesetzestext bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI…

Wos der Unterschied? siehe casa.