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[BY] Fragen zur Diensttauglichkeit Verbeamtung
LuxlDS:
Hallo!
Ich bin mir sicher das solche Fragen öfters hier gelandet sind.
Ich befinde mich aktuell in einem Bewerbungsverfahren zu einem Posten in der öffentlichen Verwaltung in Bayern welche verbeamtet ist. An sich habe ich alle „Stationen“ des Verfahrens bereits abgeschlossen. Die letzte Station war / ist der Amtsarzt, bei welchem ich vor zwei Wochen war.
Grundsätzlich geht es mir Gesundheitlich unbedenklich, keine Medikamente oder so alles super. Bis der Amtsarzt kam...
Beim Amtsarzt wurde ein erhöhter Blutdruck festgestellt, weshalb ich zu meinem Hausarzt / generell einem anderen Arzt geschickt wurde, mit der „Anweisung“ zur 24-Stunden-Blutdruckmessung. Welche ich auch möglichst schnell absolvierte. Gesagt – getan, habe ich die Messung gemacht und auswerten lassen. Dort kam ein Mittelwert von 135/67 heraus (Hoch-Normaler Blutdruck). Mein Arzt, welcher auch Internist ist, äußerte das er keine bedenken bei dem Blutdruck sieht, man zwar das Ganze im Auge behalten
muss, aber mit etwas mehr Bewegung, weniger Salz und Gewichtsreduktion alles wieder super wird.
Ich die Ergebnisse sofort an das zust. Gesundheitsamt per Mail (wie auch besprochen mit dem Amtsarzt) übermittelt und eine Rückmeldung erhalten. Dass es mit diesem „Bluthochdruck“ und meinem BMI schwierig wäre, eine Verbeamtung durchzuführen (Ich erinnere – Verbeamtung auf Widerruf). Nun stehe ich wenig da, ohne Plan und wirklich nh Idee, was ich machen könnte. Angeblich ist mein Blutdruck ein Bluthochdruck, mein Arzt sagt jedoch, dass es keiner ist und medizinisch unbedenklich ist.
Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
Ich bedanke mich über eine Rückmeldung.
clarion:
Moin ich bin auch bei mir AA mit erhöhten Blutdruck und zu hohem BMI aufgetreten. Die 24h Messung ergab bei mir insgesamt normale Werte, tagsüber auch eher höher, nachts oder insgesamt im Liegen war mein Blutdruck recht niedrig. Das wurde als normal bezeichnet. Die Amtärztin sprach von der Nachtabsenkung, die wichtig sei. Und ich wurde diensttauglich geschrieben.
Das Schlimmste was Dir m. M. nach passieren kann, ist Du vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal zum AA musst. Bis dahin kannst du ja noch am Blutdruck arbeiten.
Casa:
Es gibt verschiedene Richtwerte zu Blutdrücken. Ein "deutscher" Wert ab 130/90 = Bluthochdruck und dann den Wert der WHO ab 140/90 = Bluthochdruck. Nach der WHO ist dein Wert hochnormal.
Der Blutdruck lässt sich notfalls medikamentös behandeln. Ich sehe für die Verbeamtung auf Widerruf keine Probleme. Für eine Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit sehe ich keine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit.
Gleichwohl ist es sinnvoll den Blutdruck zu reduzieren und das Übergewicht abzubauen. Beamter zu werden lohnt sich deutlich mehr, wenn man ein langes Leben hat. Dafür ist Bewegung / Sport, ein normaler Blutdruck, ein nicht zu hoher Körperfettanteil und ein halbwegs gesunder Lebensstil notwendig.
Pro Kilogramm verlorenen Körperfetts kann man mit einem um 2mmHG verringerten systolischen Blutdruck (der höhere Wert) rechnen. Das BMI-Ziel sollte unter 27,5 sein.
Mit Blick auf die Zeit deines Forebeitrags ist ein regelmäßiger Schlaf zur Nachtzeit zu empfehlen. ;-)
LuxlDS:
Hallo, erstmal danke für eure Beiträge.
Mein „Bluthochdruck“ ist bereits, nachdem der Wert festgestellt wurde in Behandlung (das Weiß der AA auch, steht auf dem Zettel, welchen ich eingesendet habe vom Hausarzt). Das Thema schlaf ist zurzeit ein wenig schwierig, weil mir, das ganze nicht wirklich ruhe, gibt, aber das sollte sich die Tage wieder legen.
Es ist nun mal so, dass ich übergewichtig bin, mein BMI jedoch unter den 35 liegt und ich auch daran arbeite (regelmäßig Bewegung, ausgewogene Ernährung und co). Scheinbar, jedenfalls laut dem Gespräch gestern mit dem Gesundheitsamt, ist mein BMI + der Blutdruck ein ziemliches Ausschlusskriterium für ein Posten in der Verwaltung. Was offiziell schriftliches (nh Mail oder Brief o. Ä.) liegt mir jedoch noch nicht vor, das soll aber scheinbar die Woche noch kommen, so hörte es sich jedenfalls an. Ich habe halt nur die Befürchtung, dass die werten Damen und Herren vom Gesundheitsamt diese beiden Aspekte (BMI, Blutdruck) nun als Ausschlussgrund sehen und das ganze deswegen nichts wird. Obwohl ich bei vielen lese, dass trotz von einem BMI von 33 bspw. man verbeamtet wurde. Meine Blutwerte (welche auch vom HA erhoben wurden, wie gefordert) waren auch absolut in Ordnung, also keine weiteren Erkrankungen vorzufinden außer der „Hoch-Normale“ Blutdruck. Finde halt es etwas schwierig, wenn ich vom Gesundheitsamt gesagt bekomme „eine Verbeamtung wird schwierig" (sinngem.) und dann in jeder halbwegs seriösen Quelle lese, dass sowas im Regelfall kein Ausschlussgrund ist.
Zu der Aussage "Das Schlimmste was Dir m. M. nach passieren kann, ist Du vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal zum AA musst. Bis dahin kannst du ja noch am Blutdruck arbeiten." von clarion
Nochmal zum AA wäre an sich ja kein Problem, bin ja definitiv gewillt daran zu arbeiten. Nur leider scheint es aktuell so, als würde nicht mal die Verbeamtung auf Widerruf zustande kommen können.
Aber ich danke schonmal, vielleicht sieht der AA das ähnlich wie ihr und lässt mich trotzdem durch die Diensttauglichkeitsprüfung durchkommen. :)
Casa:
Der Arzt schätzt nur ein, wie wahrscheinlich eine Dienstunfähigkeit vor regulärem Pensionseintritt ist. Ist sie größer als 50 %, kann keine Verbeamtung erfolgen. Ist sie geringer als 50 %, kann eine Verbeamtung erfolgen. Das Ganze gilt aber nur für die Verbeamtung auf Probe und Lebenszeit.
Für die Verbeamtung auf Widerruf wird nur die Zeit auf Widerruf betrachtet. Ich sehe nicht im Ansatz ein Hindernis für eine Verbeamtung auf Widerruf für 2-3 Jahre.
Sollte die Verbeamtung wegen Blutdruck und Gewicht abgelehnt werden, gibt es immer noch erfolgversprechende Rechtsschutzmöglichkeiten.
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