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[BY] Fragen zur Diensttauglichkeit Verbeamtung

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LuxlDS:
Kurzer Zwischenmeldung:

Das Landesamt für Steuern in Nürnberg hat scheinbar bereits das Gutachten zugesendet bekommen. Das zust. Gesundheitsamt wollte mir jedoch nicht eine Auskunft über meine Diensttauglichkeit erteilen. Muss scheinbar bis morgen 08:00 Uhr warten.

Casa:

--- Zitat ---Das zust. Gesundheitsamt wollte mir jedoch nicht eine Auskunft über meine Diensttauglichkeit erteilen.
--- End quote ---

Das ist auch nicht deren Aufgabe bzw. ist das Gesundheitsamt dafür überhaupt nicht zuständig.

LuxlDS:
Wer ist dann dafür zuständig mir mitzuteilen, ob ich aus medizinischer Sicht diensttauglich bin oder nicht? Wäre der gesamte Stress wegen des Blutdruckes nicht, hätte ich ja am selben Tag im Gesundheitsamt noch gesagt bekommen, wenn ich vollkommen Diensttauglich wäre.

Casa:

--- Zitat ---Wer ist dann dafür zuständig mir mitzuteilen, ob ich aus medizinischer Sicht diensttauglich bin oder nicht?
--- End quote ---

Die Einstellungsbehörde.



--- Zitat ---Wäre der gesamte Stress wegen des Blutdruckes nicht, hätte ich ja am selben Tag im Gesundheitsamt noch gesagt bekommen, wenn ich vollkommen Diensttauglich wäre.
--- End quote ---

Auch dann hätte das Gesundheitsamt keine Entscheidung treffen dürfen.

Als zukünftiger Beamter kannst du dir in dem Zusammenhang §  44 Abs. BayVwVfG ansehen. Entscheidet das Gesundheitsamt (Kreis / kreisfreie Stadt) über die Eignung / Einstellung, entscheidet eine sachlich absolut unzuständige Behörde. Die Entscheidung ist nichtig.

Vgl. Nr. 4
https://www.juracademy.de/allgemeines-verwaltungsrecht/va-zustaendigkeit.html

LuxlDS:
Okay. Um ehrlich zu sein, verwirrt man das ein wenig.

Nur für mich, ob ich es richtig verstanden habe:

1. Die Einstellungsbehörde schickt mich zum zust. Amtsarzt (Gesundheitsamt in meinem Landkreis in dem Fall)
2. Der Amtsarzt untersucht mich und stellt ein Gutachten aus
3. Die Einstellungsbehörde entscheidet, ungebunden an dem Gutachten des Amtsarztes, über meine Verbeamtung?
Oder teilt mir die Einstellungsbehörde schlichtweg mit, ob ich aus medizinischer Sicht diensttauglich bin oder ggf. nicht?

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