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Neues Staatsangehörigkeitsrecht
SamFisher:
Streng genommen könnte man im Gesetzestext die zweite Bedingung auch auf das Kind und nicht das Elternteil beziehen.
Ist nur allerdings so absurd, dass ich das nicht mal Juristen zutraue.
BAT:
Nun ja, ich habe der werdenden Mutter mitgeteilt, dass ihr Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn sie es in den Niederlanden bekommt.
Johann:
--- Zitat von: BAT am 26.06.2024 19:05 ---Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.
--- End quote ---
Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.
Organisator:
--- Zitat von: Johann am 28.06.2024 10:28 ---
--- Zitat von: BAT am 26.06.2024 19:05 ---Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.
--- End quote ---
Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.
--- End quote ---
Daher mein Hinweis, bei (konstruierten) Unklarheiten in die Gesetzesbegründung zu schauen, bzw. im Lichte der Absicht des Gesetzgebers zu interpretieren. So machts jedes Gericht.
SamFisher:
--- Zitat von: Organisator am 28.06.2024 10:47 ---
--- Zitat von: Johann am 28.06.2024 10:28 ---
--- Zitat von: BAT am 26.06.2024 19:05 ---Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.
Aber hier wird ja gar. icht das Gesetz bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI.
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Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.
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Daher mein Hinweis, bei (konstruierten) Unklarheiten in die Gesetzesbegründung zu schauen, bzw. im Lichte der Absicht des Gesetzgebers zu interpretieren. So machts jedes Gericht.
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Aber hier wird ja gar nicht der Gesetzestext bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI…
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