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Bautechniker von E9a in die E10
Werner Hansch:
Hallo alle zusammen,
Ich bin Hochbautechniker und bei uns in der Verwaltung in E9a eingruppiert. Anfang des Jahres wurde auf meinen Wunsch die Stelle über die Kommunalberatung neu bewertet. Das Ergebnis war, dass alle Tätigkeiten, die angegeben wurden, in die Tätigkeit von Ingenieuren eingestuft wurden und als abschließende Beurteilung die E10 herausgekommen ist.
Die Verwaltung will einer Höhergruppierung nicht zustimmen, weil die Kommunalaufsicht sagt, als Techniker ist maximal die 9b möglich und selbst die 9b wird nicht gesehen.
Etliche Gespräche mit der Amtsleitung brachten keinen Erfolg. Welche Chancen bestehen auf dem Klageweg die Eingruppierung in die E10 zu erzwingen?
Es wurden alle Paragrafen aus dem Tarifvertrag und der Entgeltordnung vorgelegt, die nach meiner Auffassung etliche Optionen bieten, auch einen Techniker in die E10 einzugruppieren. Allerdings war dies nicht von Erfolg gekrönt.
Vorab schon mal Danke für die Antworten.
Casa:
--- Zitat ---Etliche Gespräche mit der Amtsleitung brachten keinen Erfolg. Welche Chancen bestehen auf dem Klageweg die Eingruppierung in die E10 zu erzwingen?
--- End quote ---
Techniker können bis E9b eingeruppiert werden.
Ab E10 liegt eine Ingenieursstelle vor.
--- Zitat ---Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be-
schäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.
--- End quote ---
Die Protokollerklärung 1 muss zudem zutreffen.
--- Zitat ---Protokollerklärungen:
1. Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:
a) Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art ein-
schließlich Massen-, Kosten- und statischen Berechnungen und Ver-
dingungsunterlagen, Bearbeitung der damit zusammenhängenden
laufenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rech-
nungswesen -, örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von
Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung.
b) Im Bereich Garten- und Landschaftsbau: Aufstellung und Prüfung von
Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen- und Kosten-
berechnung oder von Verdingungsunterlagen, Bearbeiten der damit
zusammenhängenden technischen Angelegenheiten - auch im techni-
schen Rechnungswesen; örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Lei-
tung von nicht nur einfachen Gartenbau-, Landschaftsbau-, Obstbau-,
Pflanzenbau-, Pflanzenschutz- oder Weinbaumaßnahmen und deren
Abrechnung
--- End quote ---
Wenn du die Tätigkeit bereits erfolgreich ausübst, ggf. sogar länger, und die Protokollerklärung zu deiner Tätigkeit passt, kommt eine Eingruppierung in die E10 als sonstiger Beschäftigter in Betracht.
Sofern sich die Stelle nach Prüfung durch ein Gericht tatsächlich als eine E10-Stelle erweist, erscheint mir die Klage erfolgversprechend.
Vorher würde ich mal mit den Säbeln rasseln und sowohl im eigenen Amt, als auch beim Personalamt mitteilen, dass du dir mangels korrekter Eingruppierung eine neue Stelle suchen wirst.
Entweder darauf wird reagiert und du bekommst die E10, du bewirbst dich weg oder klagst. Jedenfalls aber solltet du eine Ansprüche auf die höhere Bezahlung sofort schriftlich geltend machen.
Werner Hansch:
Danke für die schnelle Antwort, Casa
Sitze schon seit 15 Monaten auf der Stelle und mach genau das, was in der Stellenbewertung mit 100 % den Ingenieurtätigkeiten zugewiesen wurde.
Das Problem ist nicht einmal unbedingt die eigene Dienststelle, sondern vielmehr die Kommunalaufsicht, die das Ganze blockiert.
Mark87:
Kenne genug Techniker in E10 und E11. Es ist also grundsätzlich möglich..
MoinMoin:
Interessiert alles nicht, sofern die Kommunalberatung mit ihrer Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierug recht hat, bist du in der EG10 bzw. 9c (sofern Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt sind.
Was hast du schriftlich vorliegen?
Auf alle Fälle solltest du diesen Monat noch das Entgelt der EG10 hilfsweise der 9c schriftlich einfordern.
Als Techniker ist tariflich die EG14 möglich, sofern man 15er Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
Aber so was will in einigen (Beamten)schädel nicht rein und daher musst du denen zur Not per ArbG das Tarifrecht erklären.
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