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Bautechniker von E9a in die E10
Casa:
--- Zitat ---Auf alle Fälle solltest du diesen Monat noch das Entgelt der EG10 hilfsweise der 9c schriftlich einfordern.
--- End quote ---
Würde ich nicht machen. Die Forderung nach der Vergütung E10 ist höher und beinhaltet die Vergütung E9c. Wenn man ohne Not weniger fordert, als man recht sicher bekommen könnte, könnte man den AG auf die Idee bringen dem Techniker die 9c zu geben, damit er Ruhe gibt. Die Klagebereitschaft des AN dürfte zudem bei weniger möglichem "Gewinn" sinken.
--- Zitat ---Danke für die schnelle Antwort, Casa
Sitze schon seit 15 Monaten auf der Stelle und mach genau das, was in der Stellenbewertung mit 100 % den Ingenieurtätigkeiten zugewiesen wurde.
Das Problem ist nicht einmal unbedingt die eigene Dienststelle, sondern vielmehr die Kommunalaufsicht, die das Ganze blockiert.
--- End quote ---
Das kann stimmen oder ist nur eine Behauptung. Die Kommunalaufsicht wird vorab eher selten gefragt, auch wenn es deren ausdrückliche Aufgabe ist zu beraten.
Falls du in einer Gewerkschaft bist, lass die mal über deine Tätigkeitsbeschreibung drüber schauen und dich ggf. vor Gericht vertreten. Bist du noch kein Mitglied, wirds Zeit beizutreten. Das kostet nicht die Welt und mit E9a, ggf. E10 ist das Monatsbeitrag locker drin.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Casa am 27.06.2024 20:27 ---
--- Zitat ---Auf alle Fälle solltest du diesen Monat noch das Entgelt der EG10 hilfsweise der 9c schriftlich einfordern.
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Würde ich nicht machen. Die Forderung nach der Vergütung E10 ist höher und beinhaltet die Vergütung E9c. Wenn man ohne Not weniger fordert, als man recht sicher bekommen könnte, könnte man den AG auf die Idee bringen dem Techniker die 9c zu geben, damit er Ruhe gibt. Die Klagebereitschaft des AN dürfte zudem bei weniger möglichem "Gewinn" sinken.
--- Zitat ---Danke für die schnelle Antwort, Casa
Sitze schon seit 15 Monaten auf der Stelle und mach genau das, was in der Stellenbewertung mit 100 % den Ingenieurtätigkeiten zugewiesen wurde.
Das Problem ist nicht einmal unbedingt die eigene Dienststelle, sondern vielmehr die Kommunalaufsicht, die das Ganze blockiert.
--- End quote ---
Das kann stimmen oder ist nur eine Behauptung. Die Kommunalaufsicht wird vorab eher selten gefragt, auch wenn es deren ausdrückliche Aufgabe ist zu beraten.
Falls du in einer Gewerkschaft bist, lass die mal über deine Tätigkeitsbeschreibung drüber schauen und dich ggf. vor Gericht vertreten. Bist du noch kein Mitglied, wirds Zeit beizutreten. Das kostet nicht die Welt und mit E9a, ggf. E10 ist das Monatsbeitrag locker drin.
--- End quote ---
Kommunalaufsicht und auch Stellenplan sind für Angestellte sowas von egal. Die Bezahlung richtet sich nach den dir übertragenen Tätigkeiten - auch wenn der Arbeitgeber eigentlich nur Budget für die EG9a hat (weil vielleicht die Kommunalaufsicht das sagt).
Es ist egal, wie klamm die Gemeinde ist und ob EG10 Stellen eingeplant sind/waren, nur die übertragenen Tätigkeiten sind relevant.
Du kannst ja sagen, dass du dann künftig auf Arbeit nichts mehr machen wirst, weil du nur Aufgaben nach EG9a erfüllen musst, die Aufgaben, die dir übertragen worden sind, aber leider der EG 10 entsprechen.
Casa:
--- Zitat ---Du kannst ja sagen, dass du dann künftig auf Arbeit nichts mehr machen wirst, weil du nur Aufgaben nach EG9a erfüllen musst, die Aufgaben, die dir übertragen worden sind, aber leider der EG 10 entsprechen.
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Das funktioniert so nicht, weil ein Anspruch auf die Bezahlung für die entsprechende Stelle besteht. Entsprechend ist auch die Arbeit zu leisten, selbst wenn der Anspruch nicht geltend gemacht wird. Andernfalls drohen Abmahnung und Kündigung.
--- Zitat ---Kommunalaufsicht und auch Stellenplan sind für Angestellte sowas von egal. Die Bezahlung richtet sich nach den dir übertragenen Tätigkeiten - auch wenn der Arbeitgeber eigentlich nur Budget für die EG9a hat (weil vielleicht die Kommunalaufsicht das sagt).
Es ist egal, wie klamm die Gemeinde ist und ob EG10 Stellen eingeplant sind/waren, nur die übertragenen Tätigkeiten sind relevant.
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Wenn die Kommunalaufsicht der Meinung ist, dass die Stelle einer E9a entspricht, darf sie der Gemeinde sehr wohl empfehlen oder gar per VA regeln, dass die Stelle nicht mit einer E10 zu vergüten ist. Die Kommunalaufsicht übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Gemeinde aus. Das betrifft auch die Aufsicht über die haushalterischen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Abgesehen davon ist der Ansatz einer zu hohen Entgeltgruppe für eine Stelle strafrechtlich relevant, insoweit also ein weiterer Rechtsverstoß, der in die Zuständigkeit der Kommunalaufsicht fällt.
MoinMoin:
Sie darf das empfehlen, aber da sie nicht der AG sind,kanndie Aufsicht nicht verbieten, dem AN das ihm tariflich zustehende Entgelt zu bezahlen.
Sie darf vielleicht verbieten einem AN solche Tätigkeiten zu übertragen.
Casa bzgl. Forderung EG10 hilfsweise EG9c
Da geht es doch darum §37 konform das zustehende Entgelt einzufordern.
Du meinst also, wenn man eg10 einfordert, aber nur ein Anrecht auf eg9c hat, dann gilt dies als 37 konform eingefordert für das 9a Entgelt?
Casa:
--- Zitat ---Du meinst also, wenn man eg10 einfordert, aber nur ein Anrecht auf eg9c hat, dann gilt dies als 37 konform eingefordert für das 9a Entgelt?
--- End quote ---
Kurz: Ja.
Long version below.
--- Zitat ---Casa bzgl. Forderung EG10 hilfsweise EG9c
Da geht es doch darum §37 konform das zustehende Entgelt einzufordern.
Du meinst also, wenn man eg10 einfordert, aber nur ein Anrecht auf eg9c hat, dann gilt dies als 37 konform eingefordert für das 9a Entgelt?
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Es gibt hier 2 Aspekte. Der Erste ist die Eingruppierung, welche nach der Tarifautomatik erfolgt.
Der Zweite ist die Bezahlung, welche der Eingruppierung nach Tarifauftomatik folgt.
Auch wenn die E10 schön aussieht und das eigentliche Ziel ist, bringt mir die E10 wenig, wenn ich das Geld dafür nicht erhalte. Insoweit gehts im Kern um Geld. Das ist der Anspruch (!) aus dem Arbeitsverhältnis.
Wenn ich bspw. (für die E10) 100 € mehr fordere, sind davon auch 50€ mehr (für die E9a) umfasst.
Ich will vermeiden, dass der Techniker auch nur im Ansatz ausdrückt "ich will die E10, aber wenn ich die E9c bekomme, bin ich auch zufrieden" und die Gegenseite auf die Idee kommt, ihm nur die E9a/b/c zu geben.
Dahinter steckt auch ein psychologischer / soziologischer Ansatz. Vielleicht sagt dir der Begriff Ankerheuristik etwas. Wenn ich etwas höher ankere, werde ich etwas mehr erhalten. Wenn ich etwas niedriger ankere, werde ich etwas weniger erhalten.
Im Übrigen sieht man an der späteren Klageart, dass es bei Ansprüchen aus dem Arbeitserhältnis gem. § 37 TVöD (Wortlaut) um Geld geht.
Ein Anspruch auf Geld wird grundsätzlich mittels Leistungsklage geltend gemacht.
Die Stufenzuordnung ist wegen der Tarifautomatik kein Anspruch und auch nicht von § 37 umfasst. Weil kein Anspruch vorliegt, ist die Klageart sinnvollerweise die Feststellungsklage (Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses).
Die Eingruppierung kann auch über mehr als 6 Monate rückwirkend gefordert werden. Das Geld dafür erhält man aber nur rückwirkend für 6 Monate, da eben nur Ansprüche der Ausschlussfrist unterliegen.
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