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GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
HallerJ:
Servus,
Ich plane eine vermögensverwaltende GmbH zu eröffnen. Diese dient ausschließlich der steuerlich besseren Geldanlage (Aktien kaufen und irgendwann mal verkaufen, mehr nicht). Ich habe hier keinerlei Arbeit, wäre Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter, zahle mir kein Gehalt, selbst Steuer und Jahresabschluss macht der Steuerberater.
Interpretiere ich § 20 Abs. 6 Soldatengesetz (1) richtig, dass die ausschließliche Verwaltung des Vermögens (in einer GmbH) nicht genehmigungspflichtig ist? Mein Chef ist allgemein bei Nebentätigkeiten etwas komisch, aber o.g. Sache dürfte da ja nicht drunter fallen, oder? Habe auch keine Nebentätigkeit.
2strong:
Die Verwaltung eigenen Vermögens ist - grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform - keine Nebentätigkeit im Sinne der Norm. Das kannst Du also bedenkenlos machen, auch über das Vehikel einer Kapitalgesellschaft (das allein für den Wertpapierhandel allerdings keine wesentlichen steuerlichen Vorteile bringen dürfte).
HallerJ:
--- Zitat von: 2strong am 29.06.2024 16:14 ---Die Verwaltung eigenen Vermögens ist - grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform - keine Nebentätigkeit im Sinne der Norm. Das kannst Du also bedenkenlos machen, auch über das Vehikel einer Kapitalgesellschaft
--- End quote ---
Ja mega geil, danke dir! 🥳🥳 Aufzeigen muss ich das dann ja nehme ich an auch nicht (also melden after the fact)?
--- Zitat von: 2strong am 29.06.2024 16:14 --- (das allein für den Wertpapierhandel allerdings keine wesentlichen steuerlichen Vorteile bringen dürfte).
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Doch tatsächlich sehr große Vorteile. Aktiengewinne werden z.B. innerhalb der GmbH nur mit 1.5% besteuert und ich kann Kosten (Marktdaten etc) damit verrechnen. Weiterhin gibt es keine Begrenzung der Verluste (Termingeschäfte z.B.), Möglichkeit Futures zu handeln (für Privatpersonen mittlereweile durch neue Gesetze fast unmöglich gemacht) etc.
Der große Vorteil kommt aber durch die Steuerstundung, was einen gigantischen Zinseszinseffekt über die Jahre nach sich zieht. Bei Ausschüttung dann am Schluss halt 26% Abgeltungsteuer (oder in kleinen Schritten als Gehalt, dann Einkommen) da sich das Geld aber ohne große Steuerabzüge vermehren kann, steht man schon nach einiger Zeit deutlich besser da, selbst mit den laufenden Kosten der GmbH (die man auch mit Gewinnen verrechnen kann)
Das ist quasi wie der Vorteil eine Aktie jahrelang nie zu verkaufen, nur dass ich halt aktiver handele und daher der Steuereffekt ohne GmbH sehr reinhaut.
2strong:
--- Zitat von: HallerJ am 29.06.2024 16:33 ---Aufzeigen muss ich das dann ja nehme ich an auch nicht (also melden after the fact)?
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Eine Anzeigepflicht besteht nur für Nebentätigkeiten, die als generell genehmigt gelten (sehr geringer Umfang, nur gelegentlich etc.). Die Verwaltung eigenen Vermögens gilt aber nicht als generell genehmigt, sondern ist gar nicht erst genehmigungspflichtig. Daher gibt es auch keine Anzeigepflicht.
HallerJ:
Super, riesigen Dank 🥰
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