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GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
Alexander79:
--- Zitat von: 2strong am 29.06.2024 20:02 ---Eine Anzeigepflicht besteht nur für Nebentätigkeiten, die als generell genehmigt gelten (sehr geringer Umfang, nur gelegentlich etc.). Die Verwaltung eigenen Vermögens gilt aber nicht als generell genehmigt, sondern ist gar nicht erst genehmigungspflichtig. Daher gibt es auch keine Anzeigepflicht.
--- End quote ---
Hast du überhaupt die Frage gelesen?
Der Knackpunkt hier dürfte nicht sein ob er sein eigenes Vermögen verwaltet, sondern ob er eine Firma (GmbH) gründet.
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person, somit wird ein GmbH Gründer bei dieser GmbH angestellt und kann sich sein mit sich selbst verhandeltes Gehalt auszahlen.
Dadurch würde in meinen Augen die Gründung einer GmbH eindeutig unter 20 (1) Satz 2 fallen (auch wenn sie unentgeltlich wäre).
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, Eintritt als ein Organ eines Unternehmens und zwar völlig egal was die GmbH tatsächlich macht.
Ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Meinung, aber genau aus diesem Grund sind juristische Ratschläge für einen konkreten Fall auch nach dem Rechtsberatungsgesetz nur bestimmten Personen vorenthalten.
Ozymandias:
Einfach in die Bibliothek gehen, eines Gerichts oder Uni und im Kommentar zum Soldatengesetz nachschauen. In den dicken Schinken stehen die meisten geklärten Rechtsfragen drin.
Ist die einfachere Lösung als sich lange den Kopf zu zerbrechen oder Kosten mit Anwälten zu produzieren.
Ich hatte mir das Konstrukt auch lange überlegt. Wenn mal viel und oft tradet ist es ganz gut. Man sollte aber mindestens 100k haben und 3k Verwaltungskosten pro Jahr fallen ungefähr an.
Alternativen sind z.B. Familienstiftung nur 0,8% auf Aktien aber keine Kosten gegenrechenbar, schwieriger zu gründen, geringere Verwaltungskosten keine Bilanzierung einfache EÜR nur Körperschaftsteuererklärung, problemlose Ausschüttung an Kinder um Grundfreibetrag auszunutzen. Je nach Bundesland 50-500k Kapital nötig. RLP und NRW sind Familienstiftungsparadise. Hessen will schon 150k Kapital, BW 200k, Bayern 300-500k Stiftungskapital.
Oder Krypto im Privatvermögen kaufen. Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei, keine Verwaltungskosten, höheres Risiko aber immer noch gute Gewinnchancen.
In der GmbH fallen auf Dividenden oder auch Termingeschäfte ja rund 15% Körperschaftsteuer und in der Regel rund 15% Gewerbesteuer an. Dann bei Ausschüttung noch mal 25% Abgeltungsteuer. Von 100 Euro Gewinn verbleiben also nur 52,5 Euro (Wenn man nur geringe Kosten hat und nicht alles steuerlich optimiert). In der Praxis kann man es natürlich optimaler gestalten.
Es kann sich übrigens lohnen die GmbH mit Fremdkapital zu gründen, dann muss man die Unternehmeroption in der Steuererklärung ankreuzen. Dann wären die Zinsen in der persönlichen Steuererklärung zu 60% ansetzbar. Die Ausschüttungen wären dann zu 60% mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Nur so als grober Hinweis zum nachschlagen.
Ich persönlich habe mich nach langer Recherche für die Alternativen 2 und 3 entschieden. Für z.B. 200% Rendite die man mit Krypto steuerfrei macht, benötigt man wegen der ganzen Steuern fast 400% Gewinn in der GmbH. Also so einen guten Trader möchte ich mal sehen. ;D
Mit der GmbH könnten auch Auslandeinsätze schwierig werden als Soldat. Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin, aber die Wegzugssteuerproblematik ist ja bekannt, wenn diese in so einem Fall greift.
beamtenjeff:
Ich denke die Rechtsform ist hierbei völlig irrelevant, da in den Gesetztestexten, so z.B. auch im BBG, immer die Rede von "Tätigkeiten" ist. Z.B. kann ein Künstler auch eine GmbH gründen und dennoch einzig anzeigepflichtig sein, wenn er einzig künstlerische Tätigkeiten im Sinne der Ausnahme ausführt. Ähnlich wird es sich mit dem Thema Vermögensverwaltung verhalten, nur dass hier nicht mal die Anzeigepflicht besteht.
Dennoch, stellt das keine Rechtsberatung meinerseits dar.
2strong:
--- Zitat von: Alexander79 am 30.06.2024 06:21 ---Ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Meinung...
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Wenn die Selbsterkenntnis bereits vorliegt, dann halte Dich doch auch einfach daran.
Alexander79:
--- Zitat von: 2strong am 30.06.2024 12:45 ---Wenn die Selbsterkenntnis bereits vorliegt, dann halte Dich doch auch einfach daran.
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Aber sie können ja sicher sagen woher ihre Erkenntnis kommt.
Wenn jemand eine GmbH gründet verwaltet er als Gesellschafter gerade eben nicht sein eigenes Vermögen, sondern fremdes Vermögen.
Die GmbH ist eine eigene juristische Person und er arbeitet nur für diese juristische Person.
Also bitte mal Quellen warum diese Arbeit als "Angestellter" nicht genehmigungspflichtig ist.
Hier gehts zwar um Bundesbeamte, aber die Gesetze zur Nebentätigkeit sind eigentlich gleich.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Nebentaetigkeit-als-Beamter--f126452.html
Bin immer bereit dazuzulernen.
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