Autor Thema: [BW] Beihilfe  (Read 15517 times)

Sleyana

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #15 am: 10.07.2024 19:45 »
Habe mal nachgefragt ob man für Anwärter die Anträge vorziehen könnte, aber auch da macht man keine Kompromisse. Nummer ziehen und warten. Das man vielleicht Miete, Wohnheim und auch mal teure Behandlungen hat wird auch drauf geschissen.

geos

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #16 am: 11.07.2024 09:58 »
Habe mal nachgefragt ob man für Anwärter die Anträge vorziehen könnte, aber auch da macht man keine Kompromisse. Nummer ziehen und warten. Das man vielleicht Miete, Wohnheim und auch mal teure Behandlungen hat wird auch drauf geschissen.
Die Bearbeitungszeiten sind natürlich ein strukturelles Problem, an dem es nichts schönzureden gibt.

Dass man allerdings nicht bestimmte Gruppen bevorzugt behandelt verstehe ich schon. Da würden sich genug Gründe finden warum man vorgezogen werden sollte, das würde ja völlig ausufern.

Taigawolf

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #17 am: 11.07.2024 10:12 »
Habe mal nachgefragt ob man für Anwärter die Anträge vorziehen könnte, aber auch da macht man keine Kompromisse. Nummer ziehen und warten. Das man vielleicht Miete, Wohnheim und auch mal teure Behandlungen hat wird auch drauf geschissen.
Die Bearbeitungszeiten sind natürlich ein strukturelles Problem, an dem es nichts schönzureden gibt.

Dass man allerdings nicht bestimmte Gruppen bevorzugt behandelt verstehe ich schon. Da würden sich genug Gründe finden warum man vorgezogen werden sollte, das würde ja völlig ausufern.

Naja...ich denke es würde jedem einleuchten, dass Anwärteranträge bevorzugt behandelt werden. Je geringer die Besoldung, desto schneller sollte es gehen.

Dennoch fällt mir bei "teure Behandlungen" ein: Wieso geht man da nicht den Weg der Direktabrechnung?
Geht auf Antrag auch bei der Beihilfe, vorausgesetzt es ist eine stationäre Behandlung.

https://lbv.landbw.de/-/direktabrechnung

moreuslaudatio

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #18 am: 11.07.2024 10:22 »
Zahlt Rechnungen erst wenns Geld da ist. Apotheke ist meist schwierig wenn keine Kreditkarte akzeptiert wird.
Heute Einreichung vom 26.06. und 28.06. in Status „wird ausgezahlt“ gewechselt. Einreichung über App und zwei neuere Einreichungen von Juli sind natürlich noch nicht in Bearbeitung

Umlauf

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #19 am: 11.07.2024 10:32 »
Zahlt Rechnungen erst wenns Geld da ist.

Das dürfte den Abrechnungsdienstleisteen der Ärzte ohne vorherige Absprache recht egal sein. Die wollen das Geld sehen. Die Rechtslage ist da auch eindeutig.

moreuslaudatio

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #20 am: 11.07.2024 10:50 »
Ja 30 Tage gehen immer, ein paar Tage drüber wird noch keine Mahnung mit Mahngebühren auslösen

Taigawolf

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #21 am: 11.07.2024 10:57 »
Ja 30 Tage gehen immer, ein paar Tage drüber wird noch keine Mahnung mit Mahngebühren auslösen

Hilft einem aber nix, wenn die Bearbeitungszeit ein paar Monate sind. Darum gings ja im Ursprungspost.

Umlauf

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #22 am: 11.07.2024 11:49 »
Ja 30 Tage gehen immer, ein paar Tage drüber wird noch keine Mahnung mit Mahngebühren auslösen

Der Puffer entsteht durch den Grundsatz: 30 Tage ab Zugang.
Das hängt dann von den jeweiligen internen Abläufen der Abrechner/Ärzte ab.

Rein rechtlich müssen Arztrechnungen nicht einmal angemahnt werden, es entsteht nach 30 Tagen sofort der Verzug.
In den meisten Fällen wird man trotzdem eine Zahlungserinnerung versenden.

Nur verlassen sollte man sich darauf nicht.

Oftmals ist auch ein Zahlungsziel angegeben bzw. wird um Kontaktaufnahme gebeten für z.B. Ratenzahlung.

Versuch

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #23 am: 11.07.2024 15:35 »
Zahlt Rechnungen erst wenns Geld da ist. Apotheke ist meist schwierig wenn keine Kreditkarte akzeptiert wird.
Heute Einreichung vom 26.06. und 28.06. in Status „wird ausgezahlt“ gewechselt. Einreichung über App und zwei neuere Einreichungen von Juli sind natürlich noch nicht in Bearbeitung
Bei .or sind Anträge vom April noch nicht in der Bearbeitung und keiner ist erreichbar

Pepper2012

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #24 am: 11.07.2024 15:44 »
Meine Frage war nach Handlungsmöglichkeiten ;)

Verwaltungsgericht oder Petitionsausschuss des Landtages

superdash

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #25 am: 11.07.2024 16:43 »
Dem Anwärter ist nur zu raten die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen. Tipp: Es wird in Zukunft sicher nicht rosiger im Staatsdienst - unsere Länderdienstherren scheren sich recht wenig ums Personal und haben auch keine Vision attraktiver Arbeitsplätze im Vergleich zur Privatwirtschaft.

Organisator

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #26 am: 11.07.2024 16:56 »
Meine Frage war nach Handlungsmöglichkeiten ;)

Verwaltungsgericht oder Petitionsausschuss des Landtages

Zunächstmal ist der Dienstherr der Ansprechpartner, da die Beihilfe unter die Fürsorgepflicht fällt und damit auch eine angemessene Bearbeitungszeit.
Sollte die Beihilfebearbeitung auf einen Dritten übertragen worden sein hilft ein Blick in die dafür notwendige Vereinbarung und ob ein SLA im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer vorhanden ist.

Sleyana

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #27 am: 11.07.2024 22:28 »


Dennoch fällt mir bei "teure Behandlungen" ein: Wieso geht man da nicht den Weg der Direktabrechnung?
Geht auf Antrag auch bei der Beihilfe, vorausgesetzt es ist eine stationäre Behandlung.

https://lbv.landbw.de/-/direktabrechnung

Darmspiegelung locker 1000 €. Blutuntersuchung nochmal 150 €.
Anwärterbezüge 1200 € 
Warmmiete 415 €
Wohnheimgebühren nochmal 400 €.

Da bleibt nicht viel übrig zum vorhalten.

Ozymandias

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Antw:[BW] Beihilfe
« Antwort #28 am: 12.07.2024 07:11 »
Die meisten Ärzte oder Abrechnungsstellen verzichten auf Vollstreckungen, wenn man dort sagt, dass es gerade mit Beihilfe länger dauert.

Taigawolf

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Antw:Beihilfe BW
« Antwort #29 am: 12.07.2024 08:12 »


Dennoch fällt mir bei "teure Behandlungen" ein: Wieso geht man da nicht den Weg der Direktabrechnung?
Geht auf Antrag auch bei der Beihilfe, vorausgesetzt es ist eine stationäre Behandlung.

https://lbv.landbw.de/-/direktabrechnung

Darmspiegelung locker 1000 €. Blutuntersuchung nochmal 150 €.
Anwärterbezüge 1200 € 
Warmmiete 415 €
Wohnheimgebühren nochmal 400 €.

Da bleibt nicht viel übrig zum vorhalten.

Deshalb rede ich doch genau von der Direktabrechnung. Da müsste man dann nichts vorhalten.