Ja 30 Tage gehen immer, ein paar Tage drüber wird noch keine Mahnung mit Mahngebühren auslösen
Der Puffer entsteht durch den Grundsatz: 30 Tage ab Zugang.
Das hängt dann von den jeweiligen internen Abläufen der Abrechner/Ärzte ab.
Rein rechtlich müssen Arztrechnungen nicht einmal angemahnt werden, es entsteht nach 30 Tagen sofort der Verzug.
In den meisten Fällen wird man trotzdem eine Zahlungserinnerung versenden.
Nur verlassen sollte man sich darauf nicht.
Oftmals ist auch ein Zahlungsziel angegeben bzw. wird um Kontaktaufnahme gebeten für z.B. Ratenzahlung.