Autor Thema: Höhergruppierung oder Zulage nach Fachkräfterichtlinie TVÖD?Von E10 auf E11?  (Read 3163 times)

Leo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Es geht darum dass ich Leitung einer Kinder- und Jugendbibliothek bin und somit im Referat Bildung arbeite. Die Stellenbeschreibung wurde schon seit Jahren nicht geändert und in den umliegenden Städten kriegen alle in dem gleichen Job eine Entgeltstufe höher als ich und zwar eine E11. Jetzt meinte mein Chef, dass ich mir bei einer Höhergruppierung bzw. einen Antrag keine Hoffnungen machen soll, weil die Stadt grad überall sparen muss und die das bestimmt nicht machen werden.. Deswegen meinte er, dass man ja einen Antrag auf Gewährung einer Fachkräftezulage gemäß TVöD eventuell in die Wege leiten könnte. Jetzt ist mir aber nicht klar, was genau das ist und wie die Zulage da wäre. Ich habe in der Nachbarstadt nämlich ein Jobangebot, wo ich auch eine höher bezahlte Stelle kriegen würde, aber ich möchte ungern weg.. Dann war die Idee meiner Leitung halt das zu probieren, weil er meinte, dass der Antrag auf Höhergruppierung eh nicht klappen wird, obwohl ich wirklich viele höherwertige Tätigkeiten mache und 2 Abteilungen leite mit einer E10 und 9 Mitarbeitenden..
Da wollte ich halt wissen, ob sich in dem Bereich jemand eventuell auskennt 🤗

LG Leo und danke für eure Hilfe!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
bist du der Meinung, dass du Tätigkeiten ausübst die zu einer höheren EG führen?
Diese dir jedoch nicht vom AG übertragen wurden und du möchtest mit dem Antrag auf HG den AG bitten, dass er dir diese überträgt, damit du, Dank Tarifautomatik, höhergruppiert wirst?

Warum sollte dann ein AG, der Klamm ist, dir freiwillig eine Fachkräftezulage zahlen?

Leo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Ja ich mache auf jeden Fall Tätigkeiten, die einer E11 wenn nicht sogar E12 zugeordnet wären. Wie gesagt die gleiche Stelle wird in den umliegenden Städten mit einer E12 bezahlt, obwohl diese keine 2 Abteilungen leiten,viel weniger Mitarbeiter haben und weniger Tätigkeiten als ich haben.. was genau ist denn diese Fachkräfterichtlinie? Mein Chef wurde nämlich beraten und es wurde ihm gesagt, das hätte mehr Chance als ein Antrag auf Höhergruppierung. Was rätst du mir genau und was genau wäre diese Zulage?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
Es interessiert nicht, was du machst, sondern was dir vom AG übertragen wurde!
Und zwar von jemanden, der auch AVs unterschreibt.

Wenn dir diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden oder werden, dann solltest du es auch sein lassen diese auszuüben!

Die Zulage ist eine befristete monetäre Zulage um Personal zu binden, bzw. es anzuwerben.

guckst du

https://duckduckgo.com/?q=kommunale+fachkr%C3%A4ftezulage&t=ffip&ia=web
Fachkräfterichtlinie


https://www.kommunalforum.de/fachkraefte_richtlinie_vka.php
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf


Also ich denke, dass gerichtlich durchsetzbare Dinge besser sind als freiwillige Leistungen des AGs

Leo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Alles klar, danke dir. Also die Tätigkeiten, die ich durchführe muss ich schon von Anfang an machen. Es sind aber wirklich Tätigkeiten, die über eine E10 hinausgehen, nur wurde die Stelle seit vielleicht 30 Jahren nicht aufgewertet. In den umliegenden Städten sieht das ganz halt anders aus. Was würdest du mir denn in dem Fall empfehlen?

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Also; hast du eine Stellenbeschreibung? Wenn ja, durchsehen und schauen, was sich daraus ergibt. Ggf. machst du Aufgaben, die dir gar nicht übertragen wurden. Das wäre dann ärgerlich, aber die Bezahlung wahrscheinlich korrekt.

Ansonsten Zeitanteile aufschreiben und absegnen lassen.

Die Aussage "Die Kommune ist so klamm, da wird dir keine Höhergruppierung gewährt" ist absoluter Humbug. Das ist objektiv falsch. Ich weiß aber, dass viele Arbeitgeber das so machen (meiner auch :D...).

Die Bezahlung richtet sich weder nach einem Stellenplan noch nach den finanziellen Mitteln der Kommune, sondern einzig und alleine nach den übertragenen Aufgaben. Wenn dir Aufgaben für EG11 übertragen worden sind (von dafür berechtigten Personen), dann bist du auch so zu bezahlen.

Kannst ja auch gerne gegenargumentieren "Ja gut, kein Geld da, aber neues Personal findet ihr auch nicht, wenn ich weg bin?!"
Diese Argumentation ist mittlerweile so überholt und die Arbeitgeber müssen sich einfach mal daran gewöhnen, dass das nicht mehr so ist wie früher (egal, wenn einer geht, gibt genug neue, die das machen wollen und können). Natürlich soll und darf es keine ungerechtfertigten Höhergruppierungen geben.
Aber wenn dir wirklich die entsprechenden Aufgaben übertragen worden sind, ist dieses "Sparen" fehl am Platze.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,442
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist weder vorgesehen noch erforderlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Weder spielt dabei die Haushaltslage eine Rolle noch was dein Chef meint oder aber auch, was anderswo gezahlt wird.

Sind dir Aufgaben durch dazu befugtes Personal übertragen, die in Summe die EG 11 ergeben, forderst du unter Geltendmachung deiner Ansprüche das korrekte Gehalt ein. Bleibt der AG bei seiner Rechtsmeinung, hilft nur die Eingruppierungsfeststellungsklage. Denn nur das Gericht kann rechtssichere Aussagen über die Eingruppierung treffen.

Es ist natürlich Quatsch zu sagen, nimm doch lieber die Zulage, da für den AG die EG nicht zur Disposition steht. Es ist auch nicht logisch, wenn du "muss" verweigerst, dafür aber "kann" anbietest.
Von hier aus müsste man eher sagen, nimm die Zulage und dann kämpfe um die EG 11 (sofern deine Rechtsmeinung korrekt ist).



MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
Alles klar, danke dir. Also die Tätigkeiten, die ich durchführe muss ich schon von Anfang an machen. Es sind aber wirklich Tätigkeiten, die über eine E10 hinausgehen, nur wurde die Stelle seit vielleicht 30 Jahren nicht aufgewertet. In den umliegenden Städten sieht das ganz halt anders aus. Was würdest du mir denn in dem Fall empfehlen?
Eingruppierungsfeststellungsklage