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Eingruppierung mit Uniabschluss

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blauerElefant:
Hallo alle,

ich interessiere mich aufgrund familiärer Gründe für eine Teilzeitstelle als Sprachförderkraft.

Da ich einen Uniabschluss als Architektin habe, frage ich mich nun welche Eingruppierung in den TVÖD SuE hier korrekt wäre, da dies nicht aus der Anzeige hervorgeht (bis 8a).

Ich würde dort hauptsächlich Sprachförderunterricht machen und zusätzlich war ausgeschrieben, noch eine Gruppe von ca 7 Sprachförderkräfte als Mentor zu begleiten.

Welche Eingruppierung in den TVÖDSuE wäre hier korrekt, da der Tarifvertrag ja nur für "pädagogische Fachkräfte" ist? Hilft mir mein Uniabschluss hier überhaupt ein bisschen höher eingestuft zu werden oder kommt ein anderer Tarifvertrag hier zur Anwendung?

Danke und Grüße

MoinMoin:
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Fehlen Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Wenn also ein promovierter Informatiker sich auf eine Stelle als Bürokaufmann und entsprechender Tätigkeiten mit der EG5 einstellen lässt, dann erhält er EG4.

Faunus:
Wird  bei der "Ausschreibung" der Stelle "Sprachförderkraft" eine einschlägige Ausbildung erwartet/erwähnt? 

FearOfTheDuck:
Und wenn ja, werden Ausnahmen davon zugelassen?

Dein Uni-Abschluss spielt für die Eingruppierung keine Rolle.

KlammeKassen:
Der Uni-Abschluss spielt nur eine Rolle, wenn du auch in dem Bereich tätig bist.

Das ist im Prinzip wie in der Privatwirtschaft auch. Unternehmen werden eher BWLer als Pädagogen für das Controlling und Rechnungswesen einsetzen.

Im ÖD ist es auch so. Du kannst der beste Bauingenieur der Welt sein mit Master 1,0; wenn du dann im pädagogischen Bereich oder in der Kasse oder im Personalamt arbeiten willst, bringt es dir leider gar nichts.

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