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Eingruppierung mit Uniabschluss
blauerElefant:
--- Zitat von: Faunus am 01.07.2024 10:23 ---Wird bei der "Ausschreibung" der Stelle "Sprachförderkraft" eine einschlägige Ausbildung erwartet/erwähnt?
--- End quote ---
Nein, leider nicht.
Dann bringt mir der Uni-Abschluss wohl gar nix, wenn ich das recht sehe...
Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?
MoinMoin:
War das unverständlich?
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 09:01 ---Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
--- End quote ---
Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
Casa:
--- Zitat ---Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?
--- End quote ---
Das lässt sich nur anhand der konkreten Stellenbeschreibung schätzen. Ob S2 oder S3 kann dir dann hier auch niemand exakt sagen. Die Spanne reicht von S2 bis unter S8.
Als Architektin mit Bachelor wärst du in der Bauverwaltung besser aufgehoben und voraussichtlich ab E10 eingruppiert.
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 09:31 ---War das unverständlich?
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 09:01 ---Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
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Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
--- End quote ---
Du kannst Dir auch nicht vorstellen, dass ein AG u.U. jemanden einstellt, der die Stelle nicht erfüllen kann, aber in der Lage ist z.B. die dringend notwendigen Leseübungen - also einen kleinen Teil der Anforderungen - durchführen kann und daher eher eine eine S3 strickt als eine S8 unbesetzt lässt.
Klar ist die Fragestellerin auch raus, wenn sich jemand mit entsprechender Ausbildung im Dunstkreis bewirbt.
Möglicherweise funktioniert Dein Gleichung "EGXX-1= EG für HiWi" in der Informatik bei Nerds ohne jeglichen Berufsabschluss, dass diese statt E12 dann halt E11 erhalten... aber üblich ist das nicht.
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 02.07.2024 10:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 09:31 ---War das unverständlich?
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 09:01 ---Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
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Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
--- End quote ---
Du kannst Dir auch nicht vorstellen, dass ein AG u.U. jemanden einstellt, der die Stelle nicht erfüllen kann, aber in der Lage ist z.B. die dringend notwendigen Leseübungen - also einen kleinen Teil der Anforderungen - durchführen kann und daher eher eine eine S3 strickt als eine S8 unbesetzt lässt.
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Natürlich kann ich mir vorstellen, dass der AG die auszuübenden Tätigkeiten an die Person anpasst.
Aber dann braucht er trotzdem jemanden der die ausgeschrieben Tätigkeiten ausübt und muss abermals ausschreiben.
Oder willst du damit sagen, dass sie niedrigwertige Tätigkeiten überragen bekommt und die ursprünglich vorgesehenen dann trotzdem ausüben soll? Mit der hanebüchende Begründung: Sie haben die Ausbildung nicht, deswegen können wir sie nur in S3 eingruppieren? (also der gängige Rechtsbruch, der knapp vor Betrug ist?)
--- Zitat ---Klar ist die Fragestellerin auch raus, wenn sich jemand mit entsprechender Ausbildung im Dunstkreis bewirbt.
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Sehr wahrscheinschlich.
Muss aber zwangsweise nicht überall so sein, du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
--- Zitat ---Möglicherweise funktioniert Dein Gleichung "EGXX-1= EG für HiWi" in der Informatik bei Nerds ohne jeglichen Berufsabschluss, dass diese statt E12 dann halt E11 erhalten... aber üblich ist das nicht.
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Was meinst du mit funktioniert?
Die Anwendung von geltendem Tarifrecht?
Auch bei den Nerds, werden regelmäßig diese verarscht und bekommen nicht das Entgelt ihrer ausgeübten Tätigkeiten, weil sie eben nicht übertragen werden.
Und ob es üblich ist, Tarifrecht zu missachten mag ich bezweifeln.
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