Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung mit Uniabschluss
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 10:34 ---du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
--- End quote ---
Ich freue mich immer wieder von Dir zu lesen, bei was für einem außergewöhnlich tollem AG Du bist :D
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 02.07.2024 11:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 10:34 ---du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
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Ich freue mich immer wieder von Dir zu lesen, bei was für einem außergewöhnlich tollem AG Du bist :D
--- End quote ---
Nein, mein AG ist ein Bundesland und es ist als AG in der Summe bestimmt nicht so außergewöhnlich toll.
Wir sind möglicherweise halt nur ein Team, welches dem AG zu tolleren Leistungen antreibt, als er es bei anderen bereit ist.
Und natürlich mussten/müssen wir diverse Marotten dem AG austreiben.
Als ich dort anfing, da war es bei denen geistig unmöglich eine >EG9 Stelle ohne Studium als Voraussetzung auszuschreiben.
förderliche Zeiten und Zulage war ein Fremdwort und keiner (weder Führung noch Personaler) wussten damit umzugehen.
Inzwischen sind auch Menschen ohne entsprechender Abschlüsse im Verfahren erlaubt, Zulagen werden hier und da gewährt, förderliche Zeiten bei Einstellung kein Thema mehr und werden vorab ermittelt.
blauerElefant:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 09:31 ---War das unverständlich?
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 09:01 ---Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
--- End quote ---
Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
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--- Zitat von: Casa am 02.07.2024 09:32 ---
--- Zitat ---Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?
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Das lässt sich nur anhand der konkreten Stellenbeschreibung schätzen. Ob S2 oder S3 kann dir dann hier auch niemand exakt sagen. Die Spanne reicht von S2 bis unter S8.
Als Architektin mit Bachelor wärst du in der Bauverwaltung besser aufgehoben und voraussichtlich ab E10 eingruppiert.
--- End quote ---
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder? Und ich habe gelesen, dass es um die überwiegend geleistete Arbeitsaufgabe geht - in meinem Fall also die Sprachförderung(ca 80%) und nicht die Arbeit als Mentorin (ca20%).
Casa:
--- Zitat ---Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
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Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.
Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.
Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
Faunus:
Der Tarif sagt ganz allgemein, dass jeder nach seinen Tätigkeiten bezahlt wird und wenn eine bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger.
Beispiel: bewirbt sich ein Bautechniker auf eine Stelle " Bachelor für Hochbau mit E10", dann muss der AG sich nicht einschränken (wenn der Ausschreibungstext entsprechend ist - daher meine Frage, ob einschägige Weiterbildung zur Sprachförderkraft gefordert ist).
Der AG kann dem Bautechniker die Aufgaben dieser Bachelorstelle übertragen und dann aber EG10- 1.
Ich meine mich zu erinnern, dass Berufsschullehrer irgendwie bei E12/E13 eigestellt werden, aber ein "Fachlehrer" mit "Nur"-Meister bei E10, weil das ganze BlingBling vom Studium fehlt. Das sind mal locker 2-3 EGs.
Bei Dir liegt die Situation völlig anders: du kannst lesen, du kannst schreiben und beherrscht die Deutsche Sprache wie jeder andere Muttersprachler dieser Sprache. Du hast keinerlei Ausbildung im Bereich Didaktik/Pädagigik/etc. oder... Moment... hast Du vielleicht Beruf- und Arbeitspädagogik als Wahlfach im Studium belegt und die Ausbilderprüfung abgelegt?
Wäre u.U. ein Nachweis für "pädagogische Fähigkeit". Ob dieser ausreicht, um hier mehr rauszuholen.... k.A.
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