Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung mit Uniabschluss
blauerElefant:
.. obwohl da steht bis S8a ? Würde da nicht S2 oder S3 greifen? Ganz ohne Berufsausbildung in dem Beruf.
Weil ich hier ...wie Du sagst ...herabgruppiert von S8 auf S7... gar keine abgeschlossene Berufsausbildung s.u. habe?
Eingruppierung Entgeltgruppe S 7:
Tätigkeitsmerkmale: Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiterin / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1, 1a und 17)
Das heißt, wenn die Stelle ausgeschrieben wäre als S3 würde ich nur in S2 eingruppiert werden, etc.
Oder eben ausgeschrieben S4 auf S3 herabgruppiert etc..
Und dann auch wurscht, dass ich als Mentor arbeite, weil ich ja überwiegend als Sprachförderkraft arbeite. Das wird dann auch nicht extra vergütet.
Faunus:
--- Zitat von: Casa am 02.07.2024 15:32 ---
--- Zitat ---Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
--- End quote ---
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
--- End quote ---
Wirklich?
Ist die "Fachkraft für Sprachförderung" nicht ein Weiterbildungsmöglichkeit/Zusatzqualifikation für Erzieher etc.. die sich dann noch mit Sprachförderkraft zusätzlich betitulieren dürfen?
@blauerElefant
Am einfachsten wäre es bei dem nachzufragen, der ausgeschrieben hat!
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 02.07.2024 15:32 ---
--- Zitat ---Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
--- End quote ---
Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.
--- End quote ---
Überspitz gesagt tarifliche schon, nur dürftest du verdammt viel der übertragenden Tätigkeiten nicht ausüben. 8)
Würde aber trotzdem die EG13 bezahlt bekommen ???
--- Zitat ---Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.
--- End quote ---
Man wird nicht mit EG13 eingestellt man bekommt Tätigkeiten übertragen die zu einer EG14 führen.
Wenn ich die Voraussetzung in der Person nicht erfülle, geht es eine EG runter und wird deswegen dann in die EG13 eingruppiert.
So einfach wie simpel.
--- Zitat ---Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
--- End quote ---
Auch hier nochmal, dass ist so nicht ganz richtig dargestellt.
Man wird eingestellt und bekommt Tätigkeiten der S8a übertragen und wird in 7 eingruppiert.
Wenn man sagt man wird mit S7 eingestellt, könnte es genauso bedeuten, dass man für S7 Tätigkeiten eingestellt wird.
--- Zitat ---Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
--- End quote ---
s.o.
Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
Tariflich:
Man wird angestellt
Man bekommt Tätigkeiten übertragen (egal ob man Analphabet ist und Schulabbrecher)
Die Tätigkeiten sind in der EGX eingruppiert
Wenn die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person haben, dann wird man eine EG niedriger eingruppiert, wenn man diese nicht erfüllt.
Thats All Folks
(Also der Analphabet würde bei der EG14 Tätigkeiten ebenfalls EG13 bekommen, so wie der Bachelor Informatiker)
Wenn der AG jemanden Tätigkeiten überträgt, der diese Tätigkeiten nicht ausüben darf, weil es gesetzliche Vorgaben gibt wer was machen darf (Elektrik am Starkstromkasten, Arzt am OP Tisch, ...) , dann ist das kein Tarifproblem oder hätte Eingruppierungsrelevanz, sondern einfach nur Dummheit bei der Auswahl.
blauerElefant:
--- Zitat von: Faunus am 02.07.2024 16:04 ---
--- Zitat von: Casa am 02.07.2024 15:32 ---
--- Zitat ---Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
--- End quote ---
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
--- End quote ---
Wirklich?
Ist die "Fachkraft für Sprachförderung" nicht ein Weiterbildungsmöglichkeit/Zusatzqualifikation für Erzieher etc.. die sich dann noch mit Sprachförderkraft zusätzlich betitulieren dürfen?
@blauerElefant
Am einfachsten wäre es bei dem nachzufragen, der ausgeschrieben hat!
--- End quote ---
Da werden entweder Erzieherinnen gesucht (daher bis S8), oder aber Quereinsteiger ohne pädagogische Vorbildung. Beide würden ein Seminar besuchen und eine, ich nenne es mal "Miniweiterbildung" von ein paar Tagen machen.
In meinem Fall dann wohl doch S3 oder S2 ... ??? und ja, ich habe tatsächlich mal die Ausbildereignungsprüfung gemacht und bestanden.
MoinMoin:
--- Zitat von: blauerElefant am 02.07.2024 15:21 ---Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig?
--- End quote ---
Das was du nicht verstehst, und da bist du nicht alleine, ist das die Tätigkeiten immer ohne Wissen über die Person die sie ausüben eingruppiert SIND.
Salopp gesagt:
Der Eingruppierung der Tätigkeiten ist deine Ausbildung scheiß egal.
Wenn die schreiben bis 8a, dann kann das heißen, dass damit rechnen, das jemand tariflich notwendige Ausbildung zu ihnen kommt, dem sie aber trotzdem die Tätigkeiten übertragen wollen und der dann halt s7 bekommt.
Oder das sie sich sagen, scheiße niemand gefunden, nehmen wir die Architektin, mal schauen was sie taugt, der übertragen wir zunächst nur Aufgaben die zur S2 , 3,4,5,6,7 führen und später dann mehr, falls wir es ihr zutrauen, den Job auch ohne Ausbildung vernünftig zu machen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version