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[BY] Beförderung A9 nach A11

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rkbeamtenforum:
Hallo zusammen,

bei mir steht zum 01.08. meine erste Beförderung an. Letztes Jahr wurde ich zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, sodass ich derzeit noch immer nach A9 eingruppiert bin.

Ich besetze seit nun 4 Jahren, also seit Abschluss des dualen Studiums, eine A11 Stelle und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.

Daher meine Frage: Kann ich im Rahmen meiner ersten Beförderung direkt nach A11 befördert werden? Wie kann ich verfahren, wenn mein Dienstherr das nicht möchte und mich "nur" nach A10 befördern möchte? Wäre dann eine Beförderung nach A11 bei einem anderen Dienstherren möglich? Mir geht es also um die direkte Beförderung von A9 nach A11.

Vorab lieben Dank für eure Mühe!

Nanum:
Hi,


kurze Antwort nein.


Lange Antwort die tolle Bündelung dient nur zum Geld sparen.


Da könnte man auch gleich fragen wer knapp 26 Jahre für die maximale "Erfahrungsstufe" Sprich Effizienz auf seiner Stelle braucht.


Alles nur Hinhalten.

rkbeamtenforum:

--- Zitat von: Nanum am 01.07.2024 20:11 ---Hi,


kurze Antwort nein.


Lange Antwort die tolle Bündelung dient nur zum Geld sparen.


Da könnte man auch gleich fragen wer knapp 26 Jahre für die maximale "Erfahrungsstufe" Sprich Effizienz auf seiner Stelle braucht.


Alles nur Hinhalten.

--- End quote ---

Danke dir für deine Rückmeldung. Das heißt es gibt keine Möglichkeit und ich muss erstmal nach A10 befördert werden, um dann erst ein Jahr später nach A11 befördert zu werden? Ich meine aus privatem Umfeld mal davon gehört zu haben, dass man direkt von A9 nach A11 befördert werden kann... Würde für mich auch nur Sinn ergeben, wenn man doch schon auf der A11 Stelle sitzt? :(

flip:
Schön wärs, ich sitze seit 30 Jahren auf einem gebündelten Posten und wurde dennoch nicht befördert.
Viel Erfolg!

rkbeamtenforum:
Aber ist es denn in der Theorie möglich? Also gibt das Beamtenrecht die Möglichkeit grundsätzlich her?

Gemäß §20 NBG: Die Beförderung setzt die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer voraus.

Wenn ich nun seit bereits 4 Jahren meine Eignung für das höhere Amt nachgewiesen habe, wäre es ja in der Theorie möglich, oder?

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