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[BY] Beförderung A9 nach A11

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InternetistNeuland:

--- Zitat von: rkbeamtenforum am 01.07.2024 20:34 ---Aber ist es denn in der Theorie möglich? Also gibt das Beamtenrecht die Möglichkeit grundsätzlich her?

Gemäß §20 NBG: Die Beförderung setzt die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer voraus.

Wenn ich nun seit bereits 4 Jahren meine Eignung für das höhere Amt nachgewiesen habe, wäre es ja in der Theorie möglich, oder?

--- End quote ---

Nur wenn es politisch gewollt ist, sind solche Sprünge möglich. Das passiert aber eher von A13 direkt auf A16. In den unteren Besoldungsgruppen ist man für die Politik nicht wichtig genug.

Bei sehr guten Leistungen in unteren Gruppen wäre eine verkürzte Wartezeit möglich gewesen. D.h. du wärst bereits nach 2 Jahren auf A10 befördert worden. Auch dies scheint bei dir nicht gewollt gewesen zu sein.

rkbeamtenforum:
Ich weiß, dass das grundsätzlich nicht gelebt wird bei uns. Also es wird von der Option nicht Gebrauch gemacht, weil es eben aber auch niemand diskutiert.

Für mich stellen sich aber folgende Optionen:

1. Ich kann garnicht direkt auf A11 befördert werden = dann ist es eh egal.
ODER
2. Ich kann theoretisch direkt nach A11 befördert werden = dann kann man die Option zumindest diskutieren.

flip:
Du scheinst in Beamtenrecht ein wenig geschlafen zu haben.
Üblicherweise wird man erst mal Beamter auf Probe.
- Ab der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist ein Jahr keine Beförderung möglich.
- Ebenso ist nach einer Beförderung ein Jahr keine Beförderung möglich.
- Die in einer Besoldungsordnung aufgeführten Ämter einer Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
Also nein, es geht nicht.
Welches Bundesland?


Grandia:
Zusatz: Beförderungen gibt es nur, wenn es auch Stellen gibt. Die A10 und A11 sind sicherlich nicht auf Vorrat vorhanden. Eine Beförderung steht einem zudem nicht zu. Es gibt also keine Pflicht zur Beförderung.

AKMS94:
Rein rechtlich hätte die Möglichkeit bestanden, direkt nach der Verbeamtung auf Probe befördert zu werden.

§7 Abs. 3 LVO NRW.

"Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 5 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde"

Das heißt du hättest dieses eine Jahr garnicht erst warten müssen bis du A10 bekommst.

In meinem Fall hatte ich auch bei meiner Personalstelle nachgefragt. Bei mir gehts aber um den mD. Mir wurde nur mitgeteilt "ich müsste über Wasser laufen können damit das angewendet wird". Also wohl nicht realistisch :D

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