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Persönliche Zulage und Stufenlaufzeit während A II

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TVOEDAnwender:
Eigentlich ist es ganz logisch: warum sollte jemand ohne Lehrgang besser gestellt Werden, als jemand der den Lehrgang zum Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten schon hatte? Genau dies ist in der Zulagenregelung zur Vorbemerkung Nr. 7 geregelt. Die hier von jemanden zitierten (neuen) Regelungen zur vorübergehenden Übertragung finden logischerweise keine Anwendung.

MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 03.07.2024 09:52 ---Eigentlich ist es ganz logisch: warum sollte jemand ohne Lehrgang besser gestellt Werden, als jemand der den Lehrgang zum Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten schon hatte?

--- End quote ---
Ein Grund wäre:
Weil beide die gleichen Tätigkeiten ausüben.
Es wäre logischer es hier so wie im Rest der EGO zu machen:
Es als Voraussetzung in der Person ansehen ohne diese Sonderlocke aus den Uhrzeiten des BATs, hat sie nicht eine EG niedriger, hat sie nachgeholt, dann die EG wieder hoch.

TVOEDAnwender:
Du hast meine Aussage wohl nicht verstanden. Die Vorbemerkung Nr. 7 und die dazugehörigen Zulage hat nix mit "eins drunter" (Vorbemerkung Nr. 2) zu tun. Sondern im Grunde wird durch die Vorbemerkung Nr. 7 und der Zulagenzahlung, derjenige der die AuP-Pflicht nicht erfüllt mit demjenigen gleichgestellt der die entsprechende 1. oder 2. Prüfung zum Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit schon inne hat. Aber bessergestellt werden, wie hier so einige fordern, in dem die Zulagenzahlung und die Regelungen des § 14 angewandt werden sollen, dafür gibt es ja wohl absolut keinen Grund.

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