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Persönliche Zulage und Stufenlaufzeit während A II
Pätsch:
Im Endeffekt trifft es ja auf dich zu... Du bist zwar erst jetzt offiziell in 9c und dort in Stufe 2, hast aber dort mittlerweile wieder 18 Monate zurückgelegt und kommst zum 01.01.2025 in Stufe 3
rdn:
Ich dachte, dass ich meine ganzen 2 Jahre also 24 Monate der Stufe 2 mitnehme, unabhängig von der übertragenden Tätigkeit. Also von 07/21 bis 07/23 und die dann einfach auf die 9c Stufe 2 angerechnet werden, sodass ich ab dem 01.07.2024 9c Stufe 3 hätte.
Pätsch:
Ne.... Aber das ist ja in dem von dir zitierten Beispiel auch nicht der Fall.
rdn:
Ok also können nur maximal 18 Monate angerechnet werden. Sprich 07/21 bis maximal der Zeit, zu der ich die höherwertigere Tätigkeit übertragen bekommen habe.
Theoretisch hätte man meine höherwertigere Tätigkeit mir ab dem 01.07.2023 übertragen können. Dann hätte ich jetzt zwar die Stufe 3 aber hätte für die ersten 6 Monate keine Zulage bekommen.
Pätsch:
Die zurückgelegte Zeit, die du noch hast, ist die ab 01.01.2023 bis heute. Die Zeit von 07.21 bis 01.23 ist die, die weggefallen ist durch die Höhergruppiering.
Und ja, theoretisch hätte dir die höherwertige Tätigkeit auch erst in 07.23 übertragen werden können, dann hättest du aber auch die Zulage verzichten müssen.
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