Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
Hanno:
Meine Stelle wird gerade noch bewertet und so wie ich die nicht offizielle Info erhalten habe werde ich in die 9a eingruppiert. Vor Stellenbesetzung wurde fie Stelle nicht vmbewertet und ich wurde in eine EG5 eingestellt. Aktuell gibt es eine Stellenausschreibung, auch mit 9a, die mich sehr interessiert.
Wenn ich während der Stellenbewertung beim gleichen Arbeitgeber die Stelle in ein anderes Sachgebiet wechsle, bekomme ich dann trotzdem die Nachzahlung bis zur Einreichung des Antrags auf Stellenbewertung?
MoinMoin:
Eine Stellenbewertung ist bzgl. der tariflichen Eingruppierung unbeachtlich und nur ein mittel um sich eine Rechtsmeinung zu bilden.
Und nicht du, sondern deine Tätigkeiten sind eingruppiert.
Wenn also die Stelle/Tätigkeiten 9a sind, dann sind sie es von Anfang an gewesen und du hättest Anspruch auf die Bezahlung gehabt und auf eine Nachzahlung entsprechend der §37 Fristen.
Hanno:
Vielen Dank für deine Antwort @MoinMoin :)
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