Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
ti86:
Guten Abend,
ich stehe möglicherweise vor einem Wechsel in den Beamtenstatus - aus dem Bereich der Universitätsmedizin kommend. Aller Voraussicht nach würden meine Vorzeiten wohl eine Verkürzung der Probezeit auf 1 Jahr ermöglichen.
Meine Frage wäre, welche Gründe vorliegen müssen, um die Probezeit nicht zu überstehen. Ich habe im o.g. momentanen Umfeld bereits Leute erlebt, die wieder "entsorgt" wurden, weil sie beispielsweise plötzlich doch Elternzeit beantragt haben oder auf die abwegige Idee kamen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. All dies natürlich nicht exakt so begründet, aber man findet ja für alles Mittel und Wege...!
Dass man bestenfalls nicht straffällig werden sollte o.ä. ist logisch - es geht mir vielmehr um eher "familiäre" Gründe wie die vorstehend genannten, die in gewissen Kreisen mitunter doch dazu führen, dass dem Chef die Nase des neuen Kollegen plötzlich doch nicht mehr so ganz passt.
Danke für eure Antworten!
clarion:
Hmm, erlaubt ist so eine Benachteiligung wegen Familienplanung natürlich nicht.
Es gibt eigentlich nur zwei Gründe, dass eine Probezeit nicht bestanden wird, zum einen eine eklatante Schlechtleistung und zum Anderen so viel Fehlzeiten, dass die Eignung nicht festgestellt werden kann. In letzteren Fall würde die Probezeit verlängert.
Die Probezeit bei Beamten darf auch nicht mit der Probezeit bei Tarifbeschäftigten verwechselt werden. Bei Tarifbeschäftigten kann ziemlich kurzfristig eine Kündigung ohne Begründung ausgesprochen werden. Da könnte der Nasenfaktor durchaus eine Rolle spielen.
ti86:
--- Zitat von: clarion am 03.07.2024 06:38 ---Die Probezeit bei Beamten darf auch nicht mit der Probezeit bei Tarifbeschäftigten verwechselt werden. Bei Tarifbeschäftigten kann ziemlich kurzfristig eine Kündigung ohne Begründung ausgesprochen werden. Da könnte der Nasenfaktor durchaus eine Rolle spielen.
--- End quote ---
Darauf wollte ich hinaus. Bei Beamten dürften die Hürden doch sicherlich deutlich höher liegen als in der freien Wirtschaft, wo man ja letztlich jeden irgendwie vor die Tür gesetzt bekommt!?
Elur:
Ich habe erst einmal erlebt, dass einer Beamtin auf Probe die Probezeit nach 3 Jahren verlängert wurde und sie im Anschluss dann entlassen wurde wegen charakterlicher Mängel. Ich weiß natürlich nicht genau, was die genauen Hintergründe waren, allerdings habe ich sie selber als furchtbar anstrengend, unkollegial und teilweise auch faul erlebt. Hatte gehört, dass sie gegen ihre Entlassung angehen wollte, dann aber nie wieder etwas von ihr gehört.
clarion:
Beamte kann man nicht einfach entlassen. Zur Hälfte der Probezeit oder im Fall der Mindestprobezeit kurz vor Ende der Probezeit muss eine Beurteilung erstellt werden. Diese Beurteilung müsste schon sehr schlecht ausfallen und die schlechte Benotung müsste auch mit konkreten negativen Vorkommnissen belegt sein, nur dann kann ein Nichtbestehen der Probezeit attestiert werden. Ich habe es in meinem Umfeld noch nicht erlebt, dass Beamte die Probezeit nicht bestanden hätten.
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