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[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit

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ti86:

--- Zitat von: Organisator am 08.07.2024 15:55 ---Genau das. Wenn durch die Teilzeit der Betriebsablauf nicht aufrecht erhalten kann und auch nicht durch andere sichergestellt werden kann.

--- End quote ---

Das heißt, es liegt am Dienstherr, ob er diese Karte (mit den möglichen Konsequenzen) zieht?

clarion:
Das Nichtbestehen der Probezeit kann nicht Teilzeitwünschen begründet werden.

Angenommen, Du äußerst während der Probezeit ein Begehr nach Teilzeit aus sonstigen Gründen nach $63 LBG NRW, dann kann Dir der Dienstherr sagen NÖ. Dann kannst Du Dir überlegen,  ob Du das hinnimmst oder ob Du Dich entlassen lässt.

Elur:

--- Zitat von: clarion am 03.07.2024 22:42 ---Beamte kann man nicht einfach entlassen. Zur Hälfte der Probezeit oder im Fall der Mindestprobezeit kurz vor Ende der Probezeit muss eine Beurteilung erstellt werden. Diese Beurteilung müsste schon sehr schlecht ausfallen und die schlechte Benotung müsste auch mit konkreten negativen Vorkommnissen belegt sein, nur dann kann ein Nichtbestehen der Probezeit attestiert werden. Ich habe es in meinem Umfeld noch nicht erlebt, dass Beamte die Probezeit nicht bestanden hätten.

--- End quote ---

Das wird dann wohl so gewesen sein, dass auch die Beurteilung zur Hälfte der Probezeit negativ war. Sie ist jedenfalls entlassen worden, nachdem eine Verlängerung der Probezeit auch keine Besserung brachte.

ti86:

--- Zitat von: clarion am 08.07.2024 23:18 ---Das Nichtbestehen der Probezeit kann nicht Teilzeitwünschen begründet werden.

Angenommen, Du äußerst während der Probezeit ein Begehr nach Teilzeit aus sonstigen Gründen nach $63 LBG NRW, dann kann Dir der Dienstherr sagen NÖ. Dann kannst Du Dir überlegen,  ob Du das hinnimmst oder ob Du Dich entlassen lässt.

--- End quote ---

Zur Teilzeit aus familiären Gründen sagt das LBG NRW zumindest folgendes: "Anders als bei der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung besteht ein Anspruch auf Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen und zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen."

"Zwingend" klingt in diesem Zusammenhang ja schon etwas mehr nach einer sehr besonderen Ausnahme, die eine Ablehnung rechtfertigen könnte. Wobei es ja wahrscheinlich auch Auslegungssache ist, was "zwingend ist"?!

clarion:
Ja Teilzeit, die wegen Elterschaft oder als pflegender Angehöriger beantragt wird, darf nur bei sehr zwingenden dienstlichen Gründen, also eigentlich gar nicht abgelehnt werden.  Bei Teilzeit aus anderen Gründen ist die Ablehnung der Teilzeit aus dienstlichen Gründen einfacher.

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