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[NW] Gründe für Nichtbestehen der Probezeit
Casa:
Es ist wie clarion es sagt.
Bei einem Arzt, der auch im Beamten- oder Angestelltenverhältnis aus berufsrechtlichen Gründen weisungsungedunden und zudem meist unbeaufsichtigt arbeitet, ist die Hürde der Nichtbewährung nochmal deutlich höher.
Für die Nichtbewährung müsstest du einem Insassen schon Möglichkeiten geben, gefährliche Gegenstände aus deinen Räumlichkeiten zu entwenden oder ihn so absurd falsch behandeln, dass er Schaden erleidet.
ti86:
Herzlichen Dank für eure Antworten!
Insgesamt klingt das ja abschließend so, dass es hauptsächlich eklatante fachliche Mängel sein dürften, die ein solches Szenario ermöglichen würden. Dies kann ich für mich glaube ich ausschließen.
Insofern scheinen Elternzeit oder ein Wechsel des Arbeitszeitmodells im Umkehrschluss dann keine hinreichenden Gründe zu sein. Gelten die Regelungen zum Recht auf Teilzeit oder Elternzeit grundsätzlich für alle Beamten - auch innerhalb der Probezeit? Oder kann es Positionen geben, wo dies verweigert werden könnte?
clarion:
Eklatante charakterliche Mängel können auch zum Nichtbestehen der Probezeit führen. Diese müssen konkret mit Beispielen hinterlegt sein. Teilzeit für Elternzeit oder Pflegezeit muss gewährt werden. Teilzeitanträge aus anderen Gründen dürfen aus betriebliche Gründen abgelehnt werden.
ti86:
--- Zitat von: clarion am 08.07.2024 07:01 ---Teilzeitanträge aus anderen Gründen dürfen aus betriebliche Gründen abgelehnt werden.
--- End quote ---
Was genau ist denn ein "betrieblicher Grund"? Es gibt ja Tätigkeiten, die nur einer im "Betrieb" macht - so zum Beispiel ein Anstaltsarzt in einer JVA. Kann dies also Grund ausreichen? Auch wenn der AG bzw. Dienstherr am Ende Gefahr läuft, dass es bei Ablehnung plötzlich keiner mehr macht. Aber Spaß beiseite: dürfte man dadurch benachteiligt werden, dass man eine Position hat, die sonst keiner hat?
Organisator:
--- Zitat von: ti86 am 08.07.2024 14:55 ---
--- Zitat von: clarion am 08.07.2024 07:01 ---Teilzeitanträge aus anderen Gründen dürfen aus betriebliche Gründen abgelehnt werden.
--- End quote ---
Was genau ist denn ein "betrieblicher Grund"? Es gibt ja Tätigkeiten, die nur einer im "Betrieb" macht - so zum Beispiel ein Anstaltsarzt in einer JVA. Kann dies also Grund ausreichen? Auch wenn der AG bzw. Dienstherr am Ende Gefahr läuft, dass es bei Ablehnung plötzlich keiner mehr macht. Aber Spaß beiseite: dürfte man dadurch benachteiligt werden, dass man eine Position hat, die sonst keiner hat?
--- End quote ---
Genau das. Wenn durch die Teilzeit der Betriebsablauf nicht aufrecht erhalten kann und auch nicht durch andere sichergestellt werden kann.
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