Ich hoffe, es wurde hier der Umstand dann auch berücksichtigt, damit man entsprechend vorsorgen kann, dass für Beamt*innen kein Zugang zur KVdR (KVdR) vorgesehen ist und somit die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" für die Beitragsermittlung zu berücksichtigen ist. Das kann also je nach Ruhestandsgehalt und gegebenenfalls weiteren Einkünften einen nicht unwesentlichen Beitrag ausmachen, zumal nicht geklärt ist "ob" eine pauschale Beihilfe denn dazu käme.
Darf man fragen worin die "persönlichen Gründe" liegen? Sind die ideeller Natur, in Ordnung. Mir geht es nur darum ob die Öffnungsaktion schon bekannt ist, sofern bei den "persönlichen Gründen" eben "wesentliche Vorerkrankungen" zugrunde liegen. Wobei man auch durch anonyme Risikovorabfragen bei den Versichern abklopfen kann welche jemanden zu welchen Konditionen vielleicht auch ohne Öffnungsaktion nehmen würde. Denn jede Versicherung bewertet das ein und gleiche Risiko tatsächlich ganz anderes.